KSK-Beiträge und Kosten

KSK-Beitrag: Höhe und Berechnung

Der KSK-Beitragsrechner zeigt Dir schnell, wie hoch Dein monatlicher Beitrag zur Künstlersozialversicherung ungefähr ausfallen kann.


Auf dieser Seite erfährst Du, welches Einkommen für die Berechnung Deines KSK-Beitrages zählt, wie Du Dein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen realistisch einschätzen kannst und welche Mindest- und Höchstwerte 2026 für Deine Beiträge eine Rolle spielen.

Kurz gesagt:

Für Deinen KSK-Beitrag zählt nicht einfach Dein Umsatz und auch nicht Dein gesamtes privates Einkommen. Entscheidend ist Dein voraussichtliches Arbeitseinkommen aus Deiner selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit – also der steuerrechtliche Gewinn aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Quicklinks

01

Unterschied zwischen KSK-Beitrag und Künstlersozialabgabe

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Welches Einkommen zählt für den KSK-Beitrag?

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Wie schätze ich mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen richtig?

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Wie wird der KSK-Beitrag berechnet?

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Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Künstlersozialkasse 2026?

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Wie hoch ist der Höchstbeitrag zur Künstlersozialkasse 2026?

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07

Brutto oder netto? Umsatz oder Gewinn?

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Wenn die Schätzung zu hoch oder zu niedrig ist

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Häufige Fragen zu KSK-Beiträgen und Kosten

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Unterschied zwischen KSK-Beitrag und Künstlersozialabgabe

Der KSK-Beitrag und die Künstlersozialabgabe sind zwei verschiedene Dinge – und als in der KSK versicherte Person zahlst Du im Normalfall nur Deinen KSK-Beitrag. Dieser ist Dein eigener Anteil zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Künstlersozialversicherung.


Die Künstlersozialabgabe betrifft dagegen abgabepflichtige Unternehmen, die selbständige künstlerische oder publizistische Leistungen einkaufen und verwerten. Also auch die Firmen, die Dich beauftragen, sind in der Regel verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Solltest Du allerdings selbst künstlerische oder publizistische Leistungen von anderen Soloselbständigen oder Personengesellschaften einkaufen, dann wärst auch Du dazu verpflichtet, dies an die Künstlersozialkasse zu melden und Künstlersozialabgabe für diese Leistungen zu entrichten.


Kurz gesagt: Möchtest Du wissen, was Du selbst monatlich ungefähr zahlst, nutze den KSK-Beitragsrechner. Geht es darum, ob ein Unternehmen für beauftragte künstlerische oder publizistische Leistungen Künstlersozialabgabe zahlen muss, findest Du die Informationen auf unserer Seite zur Künstlersozialabgabe.

Welches Einkommen zählt für den KSK-Beitrag?

Für die Beitragshöhe in der Künstlersozialkasse (KSK) ist entscheidend, was Du voraussichtlich mit Deiner selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit verdienst. Das bei der KSK anzugebende Jahreseinkommen bezieht sich auf das kommende Geschäftsjahr und ist deshalb immer eine Schätzung.


Die KSK nutzt im Künstlersozialversicherungsrecht exakt denselben Einkommensbegriff wie das Einkommensteuergesetz. Das für die Beiträge entscheidende „Arbeitseinkommen“ entspricht im Regelfall genau den Einkünften aus selbständiger Arbeit auf Deinem finalen Einkommensteuerbescheid.


Von Deinen Betriebseinnahmen ziehst Du die betrieblich veranlassten Ausgaben Deiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ab. Das Ergebnis ist Dein Arbeitseinkommen – vereinfacht gesagt also der Gewinn, den Du voraussichtlich mit dieser Tätigkeit erzielst.

Tabelle A – Die drei Begriffe, die Deinen Beitrag bestimmen

BEGRIFF WAS DAMIT GEMEINT IST
Betriebseinnahmen Alles, was Du mit Deiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit einnimmst — Honorare, Gagen, Tantiemen, urheberrechtliche Vergütungen
Betriebsausgaben Alle Kosten, die durch diese Tätigkeit entstehen — Material, Technik, Büro, Abschreibungen
Arbeitseinkommen Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Das ist die Zahl, die Du der Künstlersozialkasse meldest

Nicht dazu zählen Zuwendungen der Bundesagentur für Arbeit wie Arbeitslosengeld oder Gründungszuschuss. Ebenfalls nicht automatisch dazu zählen eine Festanstellung, eine weitere nicht künstlerische Selbständigkeit oder Beteiligungen an Firmen. Beeinflussen können sie Deine Situation trotzdem.

Ein einfaches Beispiel:

Du erwartest im Jahr 50.000 Euro Betriebseinnahmen und hast voraussichtlich 20.000 Euro abzugsfähige Betriebsausgaben. Dein voraussichtliches Arbeitseinkommen beträgt in diesem vereinfachten Beispiel 30.000 Euro.

Andere Einkünfte werden nicht automatisch zu diesem Betrag addiert. Eine zusätzliche Festanstellung, eine weitere nicht künstlerische selbständige Tätigkeit, Firmenbeteiligungen oder andere Einkünfte können Deine Situation trotzdem beeinflussen.



Gerade wenn Du mehrere Tätigkeiten oder unterschiedliche Einkommensquellen hast, solltest Du deshalb nicht einfach Dein gesamtes Einkommen in den KSK-Rechner übernehmen.

Wie schätze ich mein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen richtig?

Das bei der KSK anzugebende Jahreseinkommen bezieht sich auf das kommende Geschäftsjahr und ist deshalb immer eine Schätzung. Im Grunde gibt es drei unterschiedliche Methoden zur Schätzung Deines voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens, um Deinen zukünftigen KSK-Beitrag zu ermitteln. Alle drei haben ihre Berechtigung:

Tabelle B – Die drei Methoden im Vergleich

METHODE FÜR WEN WAS DU BRAUCHST WIE SICHER IST DAS ERGEBNIS?
1. Jahresgewinn schätzen Du startest gerade in die Selbständigkeit Nur Deine eigene Einschätzung Grobe Orientierung. Reicht für den Start, sollte im Jahresverlauf nachgeschärft werden
2. Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid Du bist bereits einige Jahre selbständig Mindestens einen Einkommensteuerbescheid Solide. Bei einer KSK-Prüfung gut belegbar
3. Einnahmen-Überschuss-Rechnung Du arbeitest professionell selbständig Laufende Buchhaltung Sehr sicher. Bei einer KSK-Prüfung jederzeit belastbar

Alle drei Methoden haben ihre Berechtigung. Welche für Dich passt, hängt davon ab, wie lange Du schon selbständig bist und wie gut Du Deine Zahlen kennst.

1. Einkünfte aus den Einkommensteuerbescheiden der zurückliegenden Jahre

Wenn Du bereits ein paar Jahre als selbständiger Künstler oder Publizist tätig bist, verfügst Du sicherlich schon über mindestens einen Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt. Ist das der Fall, entnimmst Du dem aktuellsten Dokument den Wert „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“. Falls Du innerhalb einer gewerblich agierenden Personengesellschaft vorwiegend eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausübst, kommt der Wert „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ für Dich in Betracht – unter Umständen sogar beides: die „Summe der Einkünfte“.

Einkommen = Gewinn = Einkünfte

einfache und relativ sichere Methode

mindestens ein Einkommensteuerbescheid

für bereits Selbständige

Achtung:

Erzielst Du außerdem noch Einkünfte aus einer weiteren der insgesamt sieben Einkunftsarten? Dann solltest Du Dich professionell beraten lassen, um Deinen KSK-Status nicht ungewollt zu gefährden.

1.1 Sollte zwischenzeitlich ein neuer Einkommensteuerbescheid durch Dein Finanzamt ergehen, nutze dessen aktuellere Werte für Deine Schätzung oder zur Nachmeldung an die KSK.


1.2 Hast Du einen konkreten Anlass, deutlich mehr oder weniger Einkünfte zu erwarten, passe Deine Schätzung dementsprechend an.

2. Schätze Deinen Jahresgewinn zur Berechnung Deines KSK-Beitrags

Diese hemdsärmelige Methode empfehlen wir nur beim Start in eine Selbständigkeit. Woher sollst Du ohne Erfahrung auch wissen, wie das erste Jahr tatsächlich läuft? Natürlich kannst Du auch die angenommenen Zahlen aus Deinem Businessplan nehmen. Diese sind für die Bewilligung von Existenzgründungshilfen jedoch häufig besonders positiv gestaltet. Wird diese Prognose unterschritten, zahlst Du mehr KSK-Beitrag als nötig. Dieser wird nicht zurückerstattet, was die Liquidität gerade im ersten Jahr der Selbständigkeit unnötig schmälert.

2.1 Schätze beim Start konservativ – im ersten Jahr lieber etwas zu wenig als zu viel.


2.2 Passe Deinen KSK-Beitrag über eine Veränderungsmitteilung an, wenn es läuft.

einfachste Methode für den Start

für Existenzgründer

Wichtig:

Gehst Du gerade beim Start Deiner neuen Selbständigkeit auf Nummer sicher und lässt Dich professionell und unabhängig beraten – unbedingt BEVOR Du den KSK-Antrag bei der Künstlersozialkasse anforderst. Ab diesem Zeitpunkt läuft nämlich bereits eine Frist für Dich.

3. Ermittle Deinen Jahresgewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Egal ob Du als Freiberufler oder in einer Personengesellschaft selbständig bist, Deine Gewinnermittlung erfolgt mittels einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Hierbei werden von Deinen Einnahmen Deine Ausgaben abgezogen. Was übrig bleibt, ist Dein Gewinn. Für diesen Gewinn wird im Einkommensteuerrecht der Begriff Einkünfte benutzt (§ 4–7k EStG.).

sehr genaue und sichere Methode

laufende Buchhaltung

für professionelle Selbständige

Mit diesem sehr exakten Vorgehen bist Du im Falle einer KSK-Prüfung bezogen auf Deine Einnahmesituation absolut sicher aufgestellt.

3.1 Was zählt alles zu den Betriebseinnahmen?

Sämtliche Einnahmen, die Du durch Deine künstlerische oder publizistische Tätigkeit generiert hast, kannst Du zu Deinen Betriebseinnahmen zählen. Das können zum Beispiel Tantiemen, Gagen, Honorare oder urheberrechtliche Vergütungen sein. Von der Bundesagentur für Arbeit erhaltene Zuwendungen wie ALG I, ALG II oder Dein Gründungszuschuss musst Du hingegen nicht zu Deinen Einnahmen hinzurechnen.

3.1 Was zählt alles zu den Betriebsausgaben?

Als Betriebsausgaben gelten alle Ausgaben, die im Rahmen der eigenen Selbständigkeit anfallen. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Betriebsmittel, die zur Leistungserbringung notwendig sind: Bei Musikern können das Abschreibungen auf Instrumente, Mikrofone, Mischpulte oder Ähnliches sein; bei bildenden Künstlern Materialien wie Leinwand, Pinsel und Farben; bei Kameraleuten das Kameraequipment. Dazu kommen allgemein anerkannte Betriebsmittel wie Büromöbel oder technische Geräte wie Notebook und Drucker. Die Liste möglicher Betriebsausgaben ist sehr umfangreich.

Wichtig:

Wenn Du zusätzlich angestellt bist, mehrere selbständige Tätigkeiten ausübst oder Einkünfte aus anderen Bereichen der 7 Einkommensarten hast, solltest Du nicht einfach alles zusammenrechnen. Entscheidend ist, welche Einkünfte für Deine Versicherung nach dem KSVG tatsächlich relevant sind.

Wie wird der Beitrag zur Künstlersozialkasse berechnet?

Dein Beitrag richtet sich vor allem danach, wie hoch Du Dein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen einschätzt.



Das Besondere an der Künstlersozialversicherung: Als selbständiger Künstler oder Publizist musst Du die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht vollständig allein tragen.

Die Künstlersozialkasse (KSK) übernimmt genau 50 % Deiner Sozialversicherungsbeiträge. Sie funktioniert damit wie ein Arbeitgeber. Das bedeutet, Du zahlst nur die andere Hälfte für Deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.


Das bedeutet: Deine soziale Absicherung kostet Dich deutlich weniger, als wenn Du die entsprechenden gesetzlichen Beiträge als Selbständiger vollständig allein finanzieren müsstest.


Wie hoch Dein konkreter monatlicher Beitrag ausfällt, hängt unter anderem ab von:


  1. Deinem voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommen
  2. den jeweils geltenden Beitragssätzen
  3. dem individuellen Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse
  4. Deiner persönlichen Situation in der Pflegeversicherung


Bei gesetzlicher Krankenversicherung kommt zu Deinem Anteil am allgemeinen Beitragssatz zusätzlich die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags Deiner Krankenkasse hinzu.


Die frühere Trennung nach den Rechtskreisen Ost und West entfällt seit dem 1. Januar 2025.

Tabelle C – Beitragssätze 2026: So viel Prozent zahlst Du selbst

VERSICHERUNG DEIN ANTEIL MIT KIND DEIN ANTEIL OHNE KIND
Rentenversicherung 9,3 % 9,3 %
Krankenversicherung 7,3 % 7,3 %
Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse * 1,45 % 1,45 %
** Pflegeversicherung 1,8 % ** 2,4 %
Dein Beitragssatz gesamt 19,85 % 20,45 %

* Durchschnittswert aller Krankenkassen. Deine Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest, er kann höher oder niedriger sein. Du zahlst immer nur die Hälfte davon — die andere Hälfte übernimmt die Künstlersozialkasse.


** Hast Du mehrere Kinder unter 25 Jahren, sinkt Dein Anteil an der Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind weiter. Mit fünf Kindern unter 25 Jahren liegt er bei 0,8 %.

Ein Rechenbeispiel:

Du schätzt Deinen Gewinn im Folgejahr auf 30.000 €. Verteilt auf zwölf Monate sind das 2.500 € im Monat. Hast Du mindestens ein Kind, liegt Dein Beitragssatz bei 19,85 %. Daraus ergibt sich ab Januar des Folgejahres ein monatlicher KSK-Beitrag von
496,25 €.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Künstlersozialkasse 2026?

Auch mit einem niedrigen Einkommen kannst Du über die Künstlersozialkasse versichert sein. Im Gegenteil – die Künstlersozialkasse wurde gerade für Kreative mit stark schwankenden Einnahmen geschaffen. Zwei Zahlen musst Du dafür auseinanderhalten.

Mindesteinkommen: Das entscheidet über Deine Versicherung

Um in der Künstlersozialkasse versichert zu sein, brauchst Du ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen von mehr als 3.900 Euro. Genau 3.900 Euro reichen nicht – dieses Einkommen gilt bereits als geringfügig.


Davon gibt es zwei wichtige Ausnahmen:


  1. Berufsanfang. In den ersten drei Jahren Deiner selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit gilt diese Grenze nicht. Du kannst also mit deutlich weniger versichert sein.
  2. Gelegentliches Unterschreiten. Später darfst Du die Grenze innerhalb von sechs Kalenderjahren höchstens zweimal unterschreiten, ohne Deine Versicherung zu verlieren.


Unterschreitest Du häufiger, droht der Ausschluss aus der Künstlersozialversicherung. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Kreative ihre Absicherung verlieren – und einer der Punkte, die sich mit einer rechtzeitigen Beratung vermeiden lassen.

Mindestbeitrag: Das entscheidet, was Du zahlst

Die 3.900 Euro sagen nichts darüber, wie hoch Dein Beitrag ausfällt. Dafür gelten eigene Rechengrundlagen, und die sind für die Rente und für Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedlich hoch.

Tabelle D – Womit die Künstlersozialkasse mindestens rechnet

VERSICHERUNG MINDESTENS GERECHNET WIRD MIT
Rentenversicherung 3.900 € im Jahr
Kranken- und Pflegeversicherung 7.910 € im Jahr

Daraus folgt: Den Mindestbeitrag zahlen nicht nur Menschen mit sehr wenig Einkommen. Drei Situationen führen dazu.



  1. Du verdienst zwischen 3.900 und 7.910 Euro. Du bist zweifelsfrei versichert und zahlst Deine Rentenbeiträge nach Deinem tatsächlichen Einkommen — für Kranken- und Pflegeversicherung aber den Mindestbeitrag.
  2. Du bist im Berufsanfang. Dann kann Dein Einkommen auch unter 3.900 Euro liegen. Rente, Kranken- und Pflegeversicherung werden dann alle nach den Mindestgrundlagen berechnet.
  3. Du unterschreitest die Grenze ausnahmsweise. Auch dann bleibst Du versichert und zahlst den Mindestbeitrag.

Tabelle E – Mindestbeitrag 2026

VERSICHERUNG MINDESTBEITRAG MIT KIND MINDESTBEITRAG OHNE KIND
Rentenversicherung 30,23 € 30,23 €
Krankenversicherung 48,12 € 48,12 €
Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse * 9,56 € 9,56 €
** Pflegeversicherung 11,86 € ** 15,82 €
Mindestbeitrag gesamt 99,77 € 103,73 €

Alle Beträge pro Monat.



* Gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, von dem Du die Hälfte trägst. Bei Deiner Krankenkasse kann dieser Wert abweichen.


** Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt Dein Anteil an der Pflegeversicherung weiter. Dein Mindestbeitrag liegt dann unter dem hier genannten Betrag.


Unser Beitragsrechner fasst Krankenversicherung und Zusatzbeitrag zu einem Betrag zusammen. Die Summe ist dieselbe.

Nach unten ist Dein Beitrag also gedeckelt. Er sinkt nicht beliebig weit, egal wie wenig Du verdienst. Wer sehr wenig verdient, zahlt anteilig also mehr als jemand mit mittlerem Einkommen. Wie hoch Dein Beitrag konkret ausfällt, rechnet Dir unser KSK-Beitragsrechner in wenigen Sekunden aus.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag zur Künstlersozialkasse 2026?

Wenn Dein Einkommen steigt, steigen auch Deine Beiträge – aber nicht unbegrenzt.

Für jeden Versicherungszweig gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird für die Beitragsberechnung des jeweiligen Versicherungszweigs nicht mehr berücksichtigt.


Das bedeutet für Dich: Ab einem bestimmten Einkommen erhöht sich Dein Beitrag für diesen Versicherungszweig nicht weiter, selbst wenn Du mehr verdienst.


2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG):

in der Rentenversicherung bei 101.400 Euro jährlich

in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 Euro jährlich

Tabelle F – Bis zu welchem Einkommen Dein Beitrag steigt

VERSICHERUNG BIS ZU DIESEM JAHRESEINKOMMEN STEIGT DEIN BEITRAG
Rentenversicherung 101.400 €
Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 €

Verdienst Du mehr, steigt Dein Beitrag für diesen Versicherungszweig nicht weiter. Der Fachbegriff dafür lautet Beitragsbemessungsgrenze. Weil für die Rente und für Kranken- und Pflegeversicherung unterschiedliche Grenzen gelten, gibt es keinen einzelnen festen Höchstbeitrag.

Weil für Rentenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung unterschiedliche Grenzen gelten, gibt es nicht einen einzigen starren KSK-Gesamt-Höchstbeitrag.



Wie hoch Dein tatsächlicher Höchstbeitrag ausfällt, hängt zusätzlich unter anderem vom individuellen Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse und Deiner Pflegeversicherungssituation ab.

Tabelle G – Höchstbeitrag 2026

VERSICHERUNG MHÖCHSTBEITRAG MIT KIND HÖCHSTBEITRAG OHNE KIND
Rentenversicherung 785,85 € 785,85 €
Krankenversicherung 424,31 € 424,31 €
Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse * 84,28 € 84,28 €
** Pflegeversicherung 104,63 € ** 139,50 €
Höchstbeitrag gesamt 1.399,07 € 1.433,94 €

Alle Beträge pro Monat.



* Gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %, von dem Du die Hälfte trägst. Bei Deiner Krankenkasse kann dieser Wert abweichen.


** Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt Dein Anteil an der Pflegeversicherung weiter. Dein Höchstbeitrag liegt dann unter dem hier genannten Betrag.


Unser Beitragsrechner fasst Krankenversicherung und Zusatzbeitrag zu einem Betrag zusammen. Die Summe ist dieselbe.

Brutto oder netto? Umsatz oder Gewinn?

Wenn Du Deine Einkommensprognose für die KSK machst, ist die entscheidende Frage meistens nicht „brutto oder netto?“, sondern:


Wie hoch ist mein voraussichtlicher Gewinn aus meiner selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit?


Dein Umsatz allein ist dafür nicht maßgeblich.


Von Deinen Betriebseinnahmen ziehst Du Deine betrieblich veranlassten Ausgaben ab. Das Ergebnis ist Dein voraussichtliches Arbeitseinkommen.



Vereinfacht gesagt:

Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = voraussichtliches Arbeitseinkommen

Das ist die Zahl, die für Deine Beitragsberechnung grundsätzlich entscheidend ist.



Wenn Du zusätzlich angestellt bist, weitere selbständige Tätigkeiten ausübst oder andere Einkünfte hast, solltest Du diese Beträge nicht einfach alle zusammenrechnen. Dann kann eine genauere Einordnung notwendig sein.


Beispiel: Du erzielst 50.000 Euro Betriebseinnahmen und hast 20.000 Euro abzugsfähige Betriebsausgaben. Das Arbeitseinkommen beträgt in diesem vereinfachten Beispiel 30.000 Euro.

Wenn die Schätzung zu hoch oder zu niedrig ist

Das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen ist eine Prognose. Wenn sich Deine Erwartungen ändern, kannst Du der Künstlersozialkasse eine aktualisierte Einkommensschätzung mitteilen.


Nach den aktuellen KSK-Hinweisen wirkt sich die Änderung grundsätzlich ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung aus. Eine rückwirkende Beitragskorrektur bereits begonnener oder abgelaufener Monate erfolgt allein wegen einer später geänderten Schätzung nicht.


Wichtig: Eine abweichende tatsächliche Einkommensentwicklung ist nicht dasselbe wie eine automatische Beitragsnachzahlung. Unrichtige oder unvollständige Angaben sowie KSK-Prüfungen sind davon getrennt zu betrachten.


Offizielle Änderungsmitteilungen der KSK · Informationen zur KSK-Prüfung

Wann eine KSK-Beratung sinnvoll ist

Der Rechner liefert Dir eine Zahl. Eine Beratung hilft dann weiter, wenn die Grundlage dieser Zahl nicht eindeutig ist.

Du übst mehrere oder gemischte Tätigkeiten aus.

Du bist neben der künstlerischen oder publizistischen Selbständigkeit angestellt.

Du hast Beteiligungen an Firmen oder weitere selbständige Einkünfte.

Deine Einnahmen schwanken stark.

Du bist unsicher, welches Arbeitseinkommen Du melden solltest.

Du möchtest Deine Einkommensschätzung ändern und kannst die Folgen nicht sicher einordnen.

Du hast bereits eine KSK-Rückfrage oder ein Prüfschreiben erhalten.

Häufige Fragen zu KSK-Beiträgen und Kosten

  • Was kostet die Künstlersozialversicherung im Monat?

    Das hängt von Deinem voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommen, den jeweils geltenden Beitragssätzen, dem individuellen Zusatzbeitrag Deiner Krankenkasse und Deiner Pflegeversicherungssituation ab. Für eine erste Orientierung nutze den KSK-Beitragsrechner.

  • Was ist der KSK-Mindestbeitrag?

    Die Mindestbeiträge ergeben sich aus Mindest-Berechnungsgrundlagen der einzelnen Versicherungszweige. Sie sind von der 3.900-Euro-Grenze für die Versicherungspflicht zu unterscheiden.

  • Was ist der KSK-Höchstbeitrag?

    Die Höchstbeiträge ergeben sich aus den jeweiligen Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen. Weil Rentenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung unterschiedliche Grenzen haben und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse individuell ist, gibt es keinen einzigen starren Gesamt-Höchstbeitrag.

  • Muss ich brutto oder netto melden?

    Maßgeblich ist grundsätzlich Dein voraussichtliches Arbeitseinkommen, also der steuerrechtliche Gewinn aus der relevanten selbständigen Tätigkeit - Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

  • Kann ich meinen Einkommensteuerbescheid als Grundlage nehmen?

    Vorjahreswerte und Steuerunterlagen können eine Orientierung geben. Entscheidend bleibt aber die realistische Prognose Deines voraussichtlichen Arbeitseinkommens für den relevanten Zeitraum und nur aus der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.

  • Was passiert, wenn ich mein Einkommen später anders einschätze?

    Du kannst der KSK eine aktualisierte Schätzung mit dem Formular „Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus selbständiger künstlerischer / publizistischer Tätigkeit“ melden. Sie wirkt sich grundsätzlich für die Zukunft ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung auf die Beitragshöhe aus.

  • Was ist der Unterschied zum KSK-Beitragsrechner?

    Der Rechner liefert schnell eine mögliche Beitragshöhe. Diese Seite erklärt die Begriffe, Rechengrundlagen, Mindestwerte und Beitragsbemessungsgrenzen hinter dem Ergebnis.

Unsicher, welches Einkommen Du melden sollst?

Der Rechner liefert Dir eine Zahl. Ob die Grundlage dieser Zahl stimmt, klären wir mit Dir in 45 Minuten – bevor Deine Schätzung bei der Künstlersozialkasse liegt.