Freie Wildbahn e. V.
Nov. 17, 2010

Abgabe an die Künstlersozialkasse bleibt 2011 stabil

Nachdem der Abgabensatz für die Künstlersozialkasse seit 2005 von 5,8% auf nun 3,9% für 2010 gesunken war, bleibt dieser für 2011 stabil. Grund hierfür sind aber nicht steigende Einnahmen in der Künstlersozialkasse, sondern Überschüsse aus der Vergangenheit.


Die abgabepflichtigen Unternehmen haben wohl unter anderem auch durch entsprechende "Abgabenvermeidungsstrategien" die Abgaben an die Künstlersozialkasse insgesamt reduzieren können. Ein weiterer Grund wird die in Folge der Wirtschaftskrise zumindest in Teilbereichen verschlechterte Auftragslage gewesen sein. Es bleibt abzuwarten, ob wie erhofft der Abgabensatz der Künstlersozialkasse in den Folgejahren wieder auf ein Niveau unter 3% fallen wird. Die Künstlersozialkasse wird weiterhin Unternehmen hinsichtlich Abgaben prüfen um den Abgabensatz zu reduzieren.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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