2. November 2025

KSK-Versicherte erhalten einen Bescheid mit Nachzahlung

Zu Beginn des Jahren 2025 gab es eine neuerliche Panne. Diese wurde  nun nachträglich korrigiert.

Beiträge zur Pflegeversicherung wurden nun nachträglich erhoben

Die Künstlersozialkasse informiert mit dem neusten Bescheid, dass es aufgrund eines technischen Fehlers bei der Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge zu fehlerhaften Berechnungen gekommen ist. Deshalb wurden die Beiträge für die Monate Januar, Februar und März 2025 rückwirkend neu berechnet.

Die sich daraus ergebende Beitragsdifferenz wird nun nachgefordert oder mit bestehenden Guthaben verrechnet. In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Beträge. Der Differenzbetrag wird automatisch mit der nächsten regulären Beitragsabbuchung am 05.11.2025 eingezogen. Versicherte, die der KSK kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen den entsprechenden Betrag selbstständig auf das bekannte Beitragskonto der KSK überweisen. Sollte das Beitragskonto ein Haben aufweisen, wird die Nachforderung automatisch mit dem nächsten Beitrag verrechnet. Diese Information wird auch im neuen Bescheid entsprechend ausgewiesen.

Darüber hinaus weist die KSK auf die Neuordnung der Pflegeversicherung hin, die bereits am 01.07.2023 in Kraft getreten ist. Seitdem gilt: Ab dem zweiten bis fünften Kind verringert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Die KSK hatte im Jahr 2023 darüber informiert, dass alle Eltern bis 2025 die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Kinder einreichen müssen, damit die Beitragsermäßigung berücksichtigt werden kann. Wer dies bislang nicht getan hat, zahlt aktuell zu hohe Beiträge.

Dies betrifft auch Väter, die nicht mit der Mutter zusammenleben oder keinen Kontakt zu ihren Kindern haben – auch sie haben Anspruch auf den reduzierten Beitrag, sofern die KSK über das Bestehen der Kinder informiert ist. Aus der Reform kann somit entweder ein verminderter Beitrag entstehen oder – wenn Kinder das 25. Lebensjahr erreichen – ab dem folgenden Monat ein leicht erhöhter Beitrag.

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