Künstlersozialkasse
KSK-Versicherung auch für Tanzpädagogen moderner Tanzformen
Fazit: Für die Einordnung einer Tanzpädagogin ist nach dem im Artikel behandelten Urteil nicht allein die Art des Tanzes entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr der Schwerpunkt der Tätigkeit. Wird die Fähigkeit zur künstlerischen Bühnenpräsentation vermittelt, kann die Tätigkeit dem Bereich der darstellenden Kunst zugeordnet werden. Ein KSK-Antrag bleibt dennoch eine individuelle Prüfung.
Wenn Du von der Künstlersozialkasse (KSK) als selbstständiger Künstler anerkannt und nach dem KSVG versichert bist, profitierst Du von den Vorteilen der Künstlersozialversicherung.
Eine Tanzpädagogin unterrichtete an verschiedenen Einrichtungen Hip-Hop, Jazzdance und andere moderne Tanzrichtungen. Ihrem Antrag, in der Künstlersozialkasse versichert zu werden, wollte die KSK zunächst nicht entsprechen.
Auch moderne Tanzformen können für die KSK relevant sein – entscheidend ist die konkrete Tätigkeit
Allerdings wollte das Bundessozialgericht dieser Auffassung nicht folgen. Eine Unterscheidung nach verschiedenen Tanzstilen sei nicht zulässig – so das BSG. Entscheidend sei der Schwerpunkt der Tätigkeit und nicht die Art des Tanzes.
Denn weder das Training noch die sportliche Fitness stünden bei der Arbeit der Tanzlehrerin nach Ansicht des BSG im Vordergrund. Vielmehr vermittle die Tanzpädagogin die Fähigkeit zur Darbietung von Bühnenpräsentationen – was als Lehrtätigkeit in dem Bereich der darstellenden Kunst einzuordnen sei.
Die Arbeit der Tanzpädagogin wurde deswegen als künstlerisch anerkannt. Somit muss sie folglich über
die Künstlersozialkasse versichert werden (BSG, B 3 KS 3/14 R). Mit dieser Entscheidung
wurde ein Urteil des Sozialgerichtes Köln aus früherer Instanz (L 5 KR 249/12) bestätigt
Auch moderne Tanzformen können für die KSK relevant sein – entscheidend ist die konkrete Tätigkeit.
Wichtig
Die Erfahrung hat allerdings immer wieder gezeigt, dass die Künstlersozialkasse auf Grund solcher Urteile nicht gleich sämtliche „Schleusen“ öffnet und die Aufnahme in die KSK damit automatisch zu einem „Kinderspiel“ wird.
Eine besondere Gefahr droht nämlich, wenn der KSK-Antrag erfolglos bleibt und man als freier Pädagoge nicht in die Künstlersozialkasse aufgenommen wird. Häufig meldet sich dann die deutsche Rentenversicherung und prüft die Versicherungspflicht als selbständiger Lehrer.
Wird die Rentenversicherungspflicht festgestellt, werden die Beiträge bis zu 60 Monate rückwirkend erhoben und das zum vollen Satz, sofern € 450,- an monatlichem Einkommen überschritten wurde.
Daher kann ein seriöser Rat nur lauten, sich vorher fachkundig zur immer individuellen Sachlage und den auch immer individuellen
Erfolgschancen eines KSK-Antrages beraten zu lassen.
Nachtrag vom 01.10.2017
Das Gerichtsurteile zur Versicherungspflicht von Künstlern nicht unbedingt zu mehr Rechtssicherheit führen, zeigt folgendes Beispiel:
Das vorher angesprochene Urteil führte natürlich auch dazu, dass die Künstlersozialkasse die geschaffene Rechtslage nutzt, um die entsprechende Künstlersozialabgabe einzufordern.
Schliesslich müssen die Kosten für die Prüfung zusätzlicher Anträge und folglich die Beitragsanteile für mehr Versicherte auch durch die Abgabe von Auftraggebern wie z. B. den Produzenten der TV-Show "Let's dance" mitfinanziert werden. Folgerichtig forderte die KSK von den Machern der Show € 22.225,- als KSK-Abgabe.
Gegen diese Forderung hat die Kölner Produktionsfirma ITV Studios Germany nun erfolgreich vor dem Bundessozialgericht in Kassel geklagt. Mit dem Urteil (BSG, B 3 KS 01/17) zeigten die Richter Verständnis für die Argumentation der Produzenten, dass die Darbietung der Tänzer in der TV-Show dem Repertoire von Tanzsport-Turnieren entspräche.
In den Shows würden schliesslich die Regeln des Allgemeine deutschen Tanzlehrerverbandes befolgt. Die Teilnahme in einer TV-Unterhaltungsshow sei nicht immer gleichbedeutend mit einer künstlerischen Darbietung und demzufolge auch keine Abgabe an die KSK fällig.
Die Klage der Kölner Produktionsfirma mag aus rein kaufmännischer Sicht ja als opportun angesehen werden. Wer aber den Tänzern, um die es hier geht, Gagen von weit mehr als € 500.000,- bezahlt (anders ist die Höhe der Abgabe nicht zu erklären), sollte auch die € 22.225,- als Abgabe an die KSK bezahlen, zumal der Betrag als Betriebsausgabe in vollem Umfang steuerlich geltend zu machen wäre. Ohne die Unterstützung der KSK könnten viele freie Künstler Ihrer Profession überhaupt nicht nachgehen.
Wer sich mit diesem Thema schon beschäftigt hat, wird und darf sich fragen: "Ja was nun?"
Wenn ein Bundessozialgericht im Urteil hinsichtlich der Tanzpädagogen eindeutig festhält, dass die Art des Tanzes nicht entscheidend sei, sondern die Darbietung auf öffentlichen Bühnen, dann aber dieser Argumentation eines abgabenpflichtigen Verwerters folgt, sollte niemand über die ablehnende Haltung der KSK meckern, sondern braucht eben auch guten Rat und Argumente für sein Anliegen.
Unsicher, wie Deine Tätigkeit als Tanzpädagoge einzuordnen ist?
Wenn Du als Tanzpädagoge oder Tanzlehrer selbstständig arbeitest und unsicher bist, ob Deine konkrete Tätigkeit für eine Versicherung nach dem KSVG infrage kommt, kann eine KSK-Beratung helfen, Deine Situation und die Schwerpunkte Deiner Tätigkeit strukturiert einzuordnen. Die verbindliche Entscheidung trifft die KSK.
Häufige Fragen zu Tanzpädagogen und KSK
Können Tanzpädagogen moderner Tanzformen über die KSK versichert sein?
Der im Artikel behandelte Fall zeigt, dass auch Tanzpädagogik in modernen Tanzformen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden kann. Entscheidend ist dabei der Schwerpunkt der konkreten Tätigkeit.
Entscheidet der Tanzstil darüber, ob eine KSK-Versicherung möglich ist?
Nach dem im Artikel behandelten Urteil ist nicht allein die Art des Tanzes entscheidend. Im konkreten Fall spielte insbesondere eine Rolle, dass die Tanzpädagogin Fähigkeiten für Bühnenpräsentationen vermittelte.
Welche Rolle spielt der Schwerpunkt des Unterrichts?
Im behandelten Fall stand nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht Training oder sportliche Fitness, sondern die Vermittlung von Fähigkeiten zur Darbietung von Bühnenpräsentationen im Vordergrund.
Wird ein KSK-Antrag nach einem solchen Urteil automatisch angenommen?
Nein. Wie im Artikel beschrieben, bedeutet ein entsprechendes Urteil nicht, dass jeder KSK-Antrag automatisch erfolgreich ist. Die konkrete Tätigkeit und die individuelle Situation bleiben relevant.
Was kann passieren, wenn ein KSK-Antrag erfolglos bleibt?
Der Artikel weist darauf hin, dass anschließend unter Umständen die Deutsche Rentenversicherung eine mögliche Versicherungspflicht als selbständiger Lehrer prüfen kann.
Wo finde ich weitere Informationen zum KSK-Antrag?
Weitere Informationen findest Du auf unserer Seite zu den Erfolgschancen eines KSK-Antrages.
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