Künstlersozialkasse: Prüfung des Einkommens – Abgabe-Frist 01.12.2020
Ab Anfang September verschickt die Künstlersozialkasse die Aufforderung zur Abgabe einer "Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre" an ihre Mitglieder. Von dieser KSK-Prüfung sind jedes Jahr etwa 10.000 KSK-Versicherte betroffen.
Termine für KSK-Beratungen während der Prüfungszeit schnell ausgebucht
Freie Wildbahn e.V. berät Sie und hilft Ihnen dabei, diese Prüfung möglichst unbeschadet zu überstehen. Der Verein ist mit seinen begrenzten Beratungs-Kapazitäten dem massiven Ansturm durch die KSK-Prüfungen nur bedingt gewachsen – gerade in der Hochphase ab Mitte September sind die zeitnahen Termine für KSK-Beratungen daher zunächst schnell ausgebucht.
- ACHTUNG! Die tatsächliche Abgabefrist beträgt allerdings nicht 4 Wochen sondern Stichtag für die Einreichung der Unterlagen bei der Künstlersozialkasse ist der 01.12.2020!
Sie können deshalb ruhig bleiben und müssen nicht in Panik verfallen. Auch wenn nicht sofort ein Beratungstermin zur Verfügung steht: bis zur Abgabefrist ist genügend Zeit, um alle Fragen zu Ihrer Künstlersozialkasse-Prüfung in einer individuellen telefonischen Beratung zu beantworten!
Buchen Sie zunächst Online eine KSK-Beratung und folgen Sie den Anweisungen. Freie Wildbahn e.V. wird auch Ihnen durch die KSK-Prüfung helfen!