Freie Wildbahn e. V.
Sept. 08, 2020

2000 EUR Förderung für Künstler aus Rheinland-Pfalz ab 15. September 2020

Mehr als 880 Künstler aus Rheinland-Pfalz haben in der Corona-Krise ein Arbeitsstipendium in Höhe von je 2000 Euro erhalten. Insgesamt wurden insgesamt etwa 1,7 Millionen Euro Förderungen in Form von Projektstipendien vergeben. Diese erstmals im Mai gestartete finanzielle Förderung für kulturschaffende Künstler ist Bestandteil des „Im Fokus“-Kulturprogramms der Landesregierung in Rheinland-Pfalz. 


Das gesamte Kulturpaket „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“ der Landesregierung umfasst insgesamt ein Fördervolumen von 15,5 Millionen Euro, davon allein 7,5 Millionen Euro für Projektstipendien. Ab dem 15. September startet die zweite Bewerbungsrunde für die Projektstipendien. Antrags- und förderberechtigt sind alle hauptberuflich Kulturschaffenden.

Projektstipendium Rheinland-Pfalz im Überblick

Umfang: 2.000 Euro, einmalig, pauschal und nicht rückzahlbar


Antragszeitraum: 2. Förderrunde startet ab dem 15. September


Antragsberechtigt: Künstlerinnen, Künstler und Kreative mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, die Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder mit ihrer Tätigkeit die inhaltlichen Kriterien der KSK erfüllen.


Antrag: Das Projektstipendium kann unter www.fokuskultur-rlp.de beantragt werden.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
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Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
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