Freie Wildbahn e. V.
Juni 14, 2012

Altersvorsorge für Freiberufler und Selbständige bei der KSK

Seit einigen Wochen wird die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige in sämtlichen Medien heftig diskutiert. Aus jahrerlanger Erfahrung heraus kann man eigentlich nichts dagegen sagen, da Freiberufler und Selbständige in der Tat diesem Thema häufig erst zu spät die nötige Aufmerksamkeit widmen.


Oft ist es aber auch so, dass bereits frühzeit damit begonnen wurde einen Teil der Altersvorsorge aufzubauen und finanzielle Engpässe (schlechte Auftragslage, Steuernachzahlungen, krankheitsbedingte Umsatzausfälle etc.) dann dazu verleiten die Verträge vorzeitig aufzulösen um ein teporäreres Problem zu lösen. Ein akutes Problem wurde ausgeräumt und ein viel größeres geschaffen. Nun ist die Versorgungslücke noch größer und der monatliche Aufwand wird noch größer. - Genau derartige Szenarien erfordern eine erzwungene Altersvorsorge. Ob und welche Versorgungsform dann dafür in Frage kommt ist sicherlich die wichtigere Frage. Das hier eine Notwendigkeit besteht, steht unserer Meinung nach ausser Frage.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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