Freie Wildbahn e. V.
Aug. 12, 2011

Künstlersozialkasse muss Blogger und Journalisten versichern

Ab sofort muss die Künstlersozialkasse (KSK) auch Blogger versichern. Voraussetzung dafür ist, das sie eigene Texte gratis zugänglich auf eigener Webseite veröffentlichen und ihr Einkommen überwiegend durch Werbeeinnahmen für diese Tätigkeit bestreiten. Auch wenn dem Gericht dieses Urteil nicht leicht gefallen ist, wurde somit weiteres Neuland für publizistische Internetaktivitäten betreten. Es wurde ein langjähriger Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse beendet, der durch mehrere Instanzen ging.

Mit diesm Urteil wurde der Revision eines Bloggers gegen die Künstlersozialkasse stattgegeben.

Er bloggt zum Thema Internet und mit der Vermarktung seiner Webseite erwirtschaftet er einen publizistischen Gewinn. Das gelinge ihm, weil seine Artikel qualitativ hochwertig sind, argumentierte er. Dies bestätigte ihm nun das Gericht, nachdem vorherige Instanzen, mit der Künstlersozialkasse, in seinen Einkünften nicht das Resultat publizistischer, sondern organisatorisch-verwaltender Tätigkeit gesehen hatten. „Inhaltlich ist der Erfolg der Werbung abhängig von der Websitefrequentierung, die wiederum durch die dort veröffentlichten Inhalte beeinflusst wird“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.


Somit steht die Künstlersozialkasse vor einem Ansturm neuer Anträge. Ungeklärt scheint in der hier vorliegen Konstellation allerdings die Frage: "Wer leistet die Verwerterabgabe an die Künstlersoziakasse.?"

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
Share by: