Künstlersozialkasse muss Blogger und Journalisten versichern
Ab sofort muss die Künstlersozialkasse (KSK) auch Blogger versichern. Voraussetzung dafür ist, das sie eigene Texte gratis zugänglich auf eigener Webseite veröffentlichen und ihr Einkommen überwiegend durch Werbeeinnahmen für diese Tätigkeit bestreiten. Auch wenn dem Gericht dieses Urteil nicht leicht gefallen ist, wurde somit weiteres Neuland für publizistische Internetaktivitäten betreten. Es wurde ein langjähriger Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse beendet, der durch mehrere Instanzen ging.
Mit diesm Urteil wurde der Revision eines Bloggers gegen die Künstlersozialkasse stattgegeben.
Er bloggt zum Thema Internet und mit der Vermarktung seiner Webseite erwirtschaftet er einen publizistischen Gewinn. Das gelinge ihm, weil seine Artikel qualitativ hochwertig sind, argumentierte er. Dies bestätigte ihm nun das Gericht, nachdem vorherige Instanzen, mit der Künstlersozialkasse, in seinen Einkünften nicht das Resultat publizistischer, sondern organisatorisch-verwaltender Tätigkeit gesehen hatten. „Inhaltlich ist der Erfolg der Werbung abhängig von der Websitefrequentierung, die wiederum durch die dort veröffentlichten Inhalte beeinflusst wird“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Somit steht die Künstlersozialkasse vor einem Ansturm neuer Anträge. Ungeklärt scheint in der hier vorliegen Konstellation allerdings die Frage: "Wer leistet die Verwerterabgabe an die Künstlersoziakasse.?"