Künstlersozialabgaben für Geschäftsberichte und Mitarbeiterzeitungen
Die Künstlersozialkasse interessiert sich auch für Extranets und Geschäftsberichte von Unternehmen.
Die Künstlersozialkasse und die Künstlersozialabgabe sind inzwischen den meisten Unternehmen ein Begriff. Doch es stellt sich immer wieder die Frage, wann und wofür diese Abgabe zu leisten ist.
Unternehmen die z.B. Ihre Geschäftsberichte veröffentlichen und von freien Textern oder Journalisten aufbereiten lassen sollten nicht vergessen, dass diese Honorare selbstverständlich als Abgabenpflichtige Honorare zu melden sind. Gleiches gilt für Mitarbeiterzeitungen und Intranets, die durch freie Redakteure und Journalisten, Webdesignern und Texter redaktionell und grafisch betreut werden. In all diesen Bereichen besteht Potential für die Abgabe an die Künstlersozialkasse.