8. Dezember 2009

Können Verfasser von Biographien in die Künstlersozialkasse?

Eine diesbezügliche Anfrage bei der Künstlersozialkasse würde sehr wahrscheinlich mit einem kurzen knappen „NEIN“ beantwortet. Grund dafür wird der, zunächst unterstellt, fehlende Bezug zur Öffentlichkeit sein. Die Werke werden nur von der eigenen Familie der Privatperson gelesen und sind nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich.

Künstlersozialkasse prüft Bezug zur Öffentlichkeit

Es wird sicherlich noch lange so bleiben, auch wenn es erste Erfolge gegeben hat und anderslautende Entscheidungen auf dem Rechtsweg erstritten wurden. Der Öffentlichkeitsbezug lässt sich u. a. auch dadurch herstellen, dass die Werke durch den Verfasser online oder besser noch durch den Buchhandel vermarktet werden. Dadurch ist der Kreis der Bezieher nicht mehr auf Familie, Freunde und Verwandte beschränkt. Die Künstlersozialkasse muss die erwerbsmässige Tätigkeit zumindest eher anerkennen.

Letzte News

von Detlef Husemann 23. April 2026
Die Digitalisierung der Musikbranche hat neue Akteure hervorgebracht – darunter sogenannte Aggregatoren, die Musik von Künstlerinnen und Künstlern technisch aufbereiten und an Streaming-Plattformen weiterleiten. Doch ein aktuelles Urteil zeigt: Auch diese vermeintlich „rein technischen Dienstleister“ können zur Kasse gebeten werden.
von Detlef Husemann 15. April 2026
Wichtiges Urteil für die Praxis der Abgabe für Gesellschafter-GF
von Detlef Husemann 1. April 2026
Kaum bemerkt – aber mit großer Wirkung