Freie Wildbahn e. V.
Nov. 22, 2018

Durch KSK-Fehler: Aufforderung zur Rückzahlung der Riester-Zulagen

Künstlersozialkasse übermittelt Beiträge zu spät an Deutsche Rentenversicherung – Verlust der Riester-Zulage und Steuernachteile möglich!

Die Künstlersozialkasse teilt mit, dass die Jahresmeldung der Rentenbeiträge 2017 ihrer Versicherten nicht rechtzeitig an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt wurde. Dadurch könne es zu einer Neuberechnung der Riester-Zulagen kommen, weil die Meldung der KSK die Grundlage dafür bildet. Erst im August 2018 wurde die Jahresmeldung eingereicht und das Problem schließlich behoben.


Die KSK ist verpflichtet, die Deutsche Rentenversicherung über die Meldedaten aller Versicherten zu informieren. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht oder zu spät nach, können keine Rentenbeiträge für die versicherten Künstler und Publizisten durch die Rentenversicherung registriert werden, was Folgen hinsichtlich der Riester-Zulage und des Steuerbescheids nach sich ziehen kann.

Diese Folgen hat die verspätete Meldung für Versicherte

Für viele der über die KSK versicherten Künstler und Publizisten bedeutet die verspätete Meldung der Daten, dass bei der Deutschen Rentenversicherung keine Beiträge für das Jahr 2016/2017 verbucht werden konnten und somit kein Förderungsanspruch durch die Riester-Rente bestand. Es besteht die Gefahr, dass Ihnen eine Rückzahlforderung der Riester-Zulage für das entsprechende Jahr zukommt und Sie außerdem einen korrigierten, für Sie nachteiligen Steuerbescheid erhalten. Eine Steuernachzahlung ist wahrscheinlich. Es gibt aber Möglichkeiten, Ihre Riester-Zulage zu behalten.

So behalten Sie Ihre Riester-Zulage

Die gute Nachricht zuerst: Sie können Ihre Riester-Zulage behalten! Die Zulassungsstelle für Altersvermögen (ZfA) ist für diesen Bereich zuständig und wird Ihre Zulage zurückfordern. Grundsätzlich können zu Unrecht ausgezahlte Riester-Zulagen mit einer Frist von vier Jahren wieder eingefordert werden. Mit einem Festsetzungsantrag können Sie sich wehren! Die schlechte Nachricht: Für Sie bedeutet die verspätete Meldung der KSK, dass Sie Ihre Riester-Zulage nur durch einen zusätzlichen Aufwand behalten können und auf diese Weise auch vor einer Steuernachzahlung bewahrt bleiben. Für den Antrag auf Zulagenprüfung bleibt Ihnen eine Frist von einem Jahr nach Feststellung der "zu Unrecht ausgezahlten Riester-Zulage". Einen Musterantrag finden Sie unter diesem Link:



Einspruch gegen falsche Steuerbescheide einlegen

Gegen einen falschen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Dabei gilt der Tag nach der Bekanntgabe (pauschal drei Tage nach Datum des Bescheids) als Beginn der Einspruchsfrist. Die Frist verlängert sich entsprechend, wenn es sich bei diesem Tag um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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