Freie Wildbahn e. V.
Sept. 11, 2018

Freie Wildbahn e.V. erreicht für Opernsänger Vergleich mit Künstlersozialkasse

Sieg auf ganzer Linie? Nicht ganz, aber das Mitglied von Freie Wildbahn e.V. Guido Jentjens erfährt nun die Unterstützung der Künstlersozialkasse: Obwohl alle Argumente auf der Seite von Herrns Jentjens waren, konnte sich das Sozialgericht Nürnberg trotzdem nicht für eine gerichtliche Entscheidung also einem Urteil zu Gunsten des Opernsängers entscheiden. Stattdessen schlug das Sozialgericht der Künstlersozialkasse vor, einen verträglichen Vergleich zu finden und vorzulegen.

Ausländische Sozialversicherungsträger stellen selbständige Arbeit noch vor der KSK fest

Ausländische Sozialversicherungsträger waren zwischenzeitlich von der falschen Entscheidung abgerückt, Sozialversicherungsbeiträge z.B. in Österreich für einen Zeitraum zwischen der ersten Probe bis hin zu den letzten Aufführungen zu verlangen. Obwohl Guido Jentjens in den Zeiten zwischen einzelnen Terminen wiederum anderswo freie Engagements hatte, wurde hier zunächst auf diese unlogische Form der Abgabenform bestanden. Der kompetente Schriftwechsel der über Freie Wildbahn e.V. zustande gekommenen rechtlichen Vertretung mit den Behörden führte zunächst zur Aufhebung der Versicherungspflicht und im weiteren Verlauf zu Erstattung von hohen vierstelligen Beiträgen.

Künstlersozialkasse vermeidet Präzedenzfall mit Signalwirkung

Auch dieses war für die Richterin nicht ausreichend, um einfach gegen die Einschätzung der KSK zu entscheiden, da man anscheinend einen Präzedenzfall schaffen würde, der möglicherweise eine Lawine ausgelöst hätte. So fand man nun einen Vergleich, der entgegen den sonstigen Modalitäten die Versicherungspflicht nach dem KSVG nicht einfach festlegt, sondern nach Prüfung für das Vorjahr rückwirkend die entsprechenden Beitragsteile bezuschusst.

Gütlicher Vergleich nach 3 Jahren Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse

Wenn auch mit etwas mehr Bürokratie verbunden, erlangt der Opernsänger nun nach dreijährigem Streit mit der KSK dank kompetentem Rechtsbeistand die so oft beschriebene Pflichtversicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. "Auch wenn mein erreichter Vergleich kein Grundsatzurteil ist, bin ich froh, dass es in meinem individuellen Fall endlich zu einer Lösung gekommen ist. Was der von Freie Wildbahn e.V. vermittelte Anwalt dabei für mich geleistet hat, hätte ich vorher nie zu träumen gewagt. Vor dieser Leistung verneige ich mich." so Guido Jentjens abschließend.


Allen Interessierten stellen wir an dieser Stelle gerne den Vergleich unter Schwärzung der personenbezogenen Daten als PDF zur Verfügung: Vergleich des Sozialgerichts Nürnberg zwischen der Künstlersozialkasse und Opernsänger Guido Jentjens

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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