17. April 2008

Ihr Einkommen bei Krankheit

Als Selbständiger kann es durch vielerlei unvorhergesehene Geschehnisse passieren, dass die eigene Arbeitskraft plötzlich ausfällt. Was dann...?

... darüber sollten Sie mit unseren Experten sprechen, weil:

… , weil Ihr Nettoeinkommen ständig sinkt, die Kosten aber steigen

…, weil Sie Ihre betrieblichen Kosten auch im Krankheitsfall bestreiten müssen

…, weil sich zahlreiche Krankheitsverläufe auf max. 3 Wochen beschränken

…, weil das 
Krankentagegeld über die Künstlersozialkasse erst ab der 7. Woche greift

..., weil dadurch oftmals keine Leistungen aus dem Krankentagegeld zu erwarten sind.

…, weil das Krankentagegeld zur Absicherung des Nettoeinkommens dient (Gewinn nach Steuern), aber wovon zahlen Sie Ihre weiterlaufenden betrieblichen Kosten, die möglicher Weise höher sind als Ihr Nettoverdienst?

…, weil in diesem Fall auch Ihre privaten Verpflichtungen weiterlaufen (Miete, Finanzierungskosten, Leasingraten, Krankenversicherung, Versorgungswerk, private Altersvorsorge, alle sonstigen privaten Versicherungen, Lebenshaltungskosten...).

..., weil es eine ideale Alternative gibt, die sogar die Büro- und Betriebskosten abdeckt.

Neugierig geworden? Zögern Sie nicht länger und lassen Sie sich kostenfrei beraten:
vorsorge@freie-wildbahn.de

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