Freie Wildbahn e. V.
Apr. 11, 2008

KFZ-Schein im Handschuhfach

Wenn der Fahrzeugschein im Auto verbleibt, stellt es bereits eine grobe Fahrlässigkeit dar, die den Versicherer von der Pflicht zur Leistung in der Kasko-Versicherung befreit.

Weder Fahrzeugschein noch Fahrzeugbrief gehören ins Handschuhfach

So hat das OLG-Celle am 09.08.2007 entschieden. (AZ 8 U 62/07) . Eine Revision wurde von vornherein abgelehnt. Der Versicherungsnehmer hatte sogar Fahrzeugschein und einen der vier Schlüssel im Fahrzeug gelassen, aber alleine der Fahrzeugschein gebe einem vermeintlichen Dieb die Gelegenheit, sich als rechtmäßiger Fahrer in Polizei- und Grenzkontrollen auszuweisen. Diese zusätzliche Gefahrerhöhung sein nicht vom Versicherer zu vertreten und daher gab das Gericht dem Versicherer recht, der die Schadenabwicklung abgeleht hatte.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
Share by: