11. April 2008

KFZ-Schein im Handschuhfach

Wenn der Fahrzeugschein im Auto verbleibt, stellt es bereits eine grobe Fahrlässigkeit dar, die den Versicherer von der Pflicht zur Leistung in der Kasko-Versicherung befreit.

Weder Fahrzeugschein noch Fahrzeugbrief gehören ins Handschuhfach

So hat das OLG-Celle am 09.08.2007 entschieden. (AZ 8 U 62/07) . Eine Revision wurde von vornherein abgelehnt. Der Versicherungsnehmer hatte sogar Fahrzeugschein und einen der vier Schlüssel im Fahrzeug gelassen, aber alleine der Fahrzeugschein gebe einem vermeintlichen Dieb die Gelegenheit, sich als rechtmäßiger Fahrer in Polizei- und Grenzkontrollen auszuweisen. Diese zusätzliche Gefahrerhöhung sein nicht vom Versicherer zu vertreten und daher gab das Gericht dem Versicherer recht, der die Schadenabwicklung abgeleht hatte.

Letzte News

von Detlef Husemann 2. November 2025
Zu Beginn des Jahren 2025 gab es eine neuerliche Panne. Diese wurde nun nachträglich korrigiert.
von Detlef Husemann 3. April 2025
Zum zweiten Mal in Folge ist die Zahl der über die Künstlersozialkasse (KSK) abgesicherten Soloselbstständigen gesunken: Anfang 2024 waren rund 191.100 Künstler:innen und Publizist:innen versichert – ca. 1.500 weniger als im Vorjahr.
von Detlef Husemann 24. März 2025
Was sonst Routine ist, wurde für viele Kulturschaffende zum Problem: Beim Arztbesuch funktionierte plötzlich die Gesundheitskarte nicht mehr – der Versicherungsschutz war weg. Grund war ein technischer Fehler bei der Künstlersozialkasse (KSK).