Pflegeversicherungsbeitrag senken: Kinder bei KSK, Arbeitgeber und Krankenkasse melden
Viele Versicherte zahlen unnötig zu hohe Beiträge zur Pflegeversicherung, weil ihre Kinder nicht gemeldet sind. Dabei kann der Nachweis der Elterneigenschaft den Pflegeversicherungsbeitrag dauerhaft reduzieren.
Seit der Neuregelung der Pflegeversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach der Anzahl der leiblichen oder adoptierten Kinder. Für bis zu fünf berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 Jahren wird ein Beitragsnachlass gewährt.
Elterneigenschaft nachweisen und Beiträge sparen
In unserer Beratung stellen wir immer wieder fest, dass insbesondere Väter ihre Kinder bislang weder beim Arbeitgeber noch bei der Krankenkasse oder der Künstlersozialkasse (KSK) gemeldet haben. Besonders häufig betrifft dies Väter nichtehelicher Kinder, obwohl auch ihnen der Beitragsnachlass zusteht.
Wichtig: Der Nachlass auf den Pflegeversicherungsbeitrag gilt für beide Elternteile – unabhängig davon, bei welchem Elternteil das Kind lebt.
Wer seine Elterneigenschaft noch nicht nachgewiesen hat, sollte dies möglichst zeitnah nachholen. In der Regel genügt die Vorlage der Geburtsurkunde oder anderer geeigneter Nachweise.
KSK-Versicherte: Pflegeversicherungsbeitrag prüfen
Sind Sie über die Künstlersozialkasse versichert, können Sie mit unserem KSK-Beitragsrechner schnell prüfen, ob Ihr aktueller Pflegeversicherungsbeitrag korrekt berechnet wird.
Mitglieder unseres Services können das ausgefüllte und unterschriebene Formular bequem bei uns hochladen. Wir leiten die Unterlagen anschließend an die KSK weiter.
Liegt uns keine Postvollmacht vor, senden Sie das Formular bitte zusammen mit den erforderlichen Kopien der Geburtsurkunden direkt an die Künstlersozialkasse.
Unser Tipp
Prüfen Sie jetzt, ob alle berücksichtigungsfähigen Kinder bei Ihrem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder der Künstlersozialkasse gemeldet sind. Der Nachweis der Elterneigenschaft dauert nur wenige Minuten und kann Ihren Pflegeversicherungsbeitrag dauerhaft senken.
