Freie Wildbahn e. V.
Apr. 08, 2008

KSK und "Riester-Rente" ?

Die staatlich geförderte und zusätzlich kapitalgedeckte Riester-Rente - entwickelt sich zum Renner. Mehr als 8,5 Mio. Menschen in Deutschland nutzen be­reits diese attraktive Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Die Förderung besteht aus einer Kombination von Zulagenförderung und Steuerfreistellung in der Ansparphase.

Sonderkonditionen für Freie Wildbahn e.V.

Schon ab einem Eigenbeitrag in Höhe von € 5 im Monat können KSK-Versicherte eine monatliche Förderung von € 9,50 beantragen und so eine Zusatzrente aufbauen. Die volle Förderung für das laufende Jahr können Sie nutzen, wenn Sie noch in diesem Jahr Ihren Riester-Vertrag abschließen und den erforderlichen Mindestbeitrag einzahlen. Mitglieder profitieren hier von Rahmenkonditionen. Wer vorab Infos haben möchte, meldet sich bitte mit Angabe eine Rückrufnummer unter vorsorge@freie-wildbahn.de

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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