Freie Wildbahn e. V.
Apr. 01, 2008

Nur 8% kennen die Vorteile ...

Momentan sind die Zeitungen und Werbepausen wieder voll davon: Jetzt noch schnell die Steuer- und Fördervorteile einsammeln.

Die Altersvorsorgereform hat vieles ans Licht gebracht - Vorsorge tut Not, aber welche ist die individuell richtige?

Da gibt's doch die Riester-, Rürup-, Privat- oder Basisrente - mit nachgelagerter und/ oder ertragsanteilbesteuerter Rente. Vererbbar, übertragbar absetzbar und nie mehr verfügbar, oder wie war das noch?


Einer forsa-Umfrage unter Selbständigen und Freiberuflern zufolge kennen nur 8% der Befragten die Vorteile der Rüruprente. 80% der Befragten kennen nicht den Unterschied zwischen Rürup- und Riesterrente. 60% wissen nicht, welche dieser Vorsorgeformen für Sie geeigneter wäre. Nur 13% meinen gut informiert zu sein. Da wundert es nicht, wenn 56% diese Formen der Altersvorsorge ablehnen.


Wenn Sie hier Klarheit schaffen wollen, rufen Sie doch einfach an! Ein wenig Zeit brauchen wir schon, aber danach haben wir alles mal richtig durchsortiert und Sie wissen, welche Vorsorgeform sich für Sie rechnet. Wir fassen alles in einer PDF für Sie zusammen und Sie können gut informiert entscheiden, womit Sie sich noch in diesem Jahr beschäftigen wollen.


Hotline: 0241 - 168 235 - 80

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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