27. August 2023

KSK-Abgabe bleibt trotz erhöhtem Aufwand auch 2024 stabil

Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.

Die Aufwendungen waren während und auch nach der Pandemie wesentlich höher, wie die Einnahmen

Die Höhe für die Abgabe an die Künstlersozialkasse wird jedes Jahr neu überprüft und für das Folgejahr festgesetzt. Ausschlaggebend sind dabei die Ausgaben für die Versichertenbeiträge, die den Einnahmen aus den Abgaben der Auftraggeber von Künstlern gegenübergestellt werden. Durch die Pandemie 2020-2022 wurden die Künstler zwar weiterhin unterstützt, aber die Auftraggeber mussten wesentlich weniger Abgaben zahlen. Daher wäre bereits für das Jahr 2023 der Abgabensatz von 5,9% erforderlich geworden. Die Abgabe war seit 2018 stabil bei 4,2%. Somit wäre die Erhöhung sehr hoch ausgefallen. Der Bund hat daher bereits für 2023 einen erheblichen Zuschuss beigesteuert, was auch für die neue Festsetzung ausschlaggebend sein dürfte. Die Künstlersozialabgabe bleibt auch für 2024 stabil bei 5% bleiben. Auftraggeber müssen nun bis 31.März 2024 die Summe der abgabenpflichtigen Honorare an die KSK melden und erhalten dann den Abgabebescheid für das Jahr 2023.

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