Freie Wildbahn e. V.
Aug. 27, 2023

KSK-Abgabe bleibt trotz erhöhtem Aufwand auch 2024 stabil

Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.

Die Aufwendungen waren während und auch nach der Pandemie wesentlich höher, wie die Einnahmen

Die Höhe für die Abgabe an die Künstlersozialkasse wird jedes Jahr neu überprüft und für das Folgejahr festgesetzt. Ausschlaggebend sind dabei die Ausgaben für die Versichertenbeiträge, die den Einnahmen aus den Abgaben der Auftraggeber von Künstlern gegenübergestellt werden. Durch die Pandemie 2020-2022 wurden die Künstler zwar weiterhin unterstützt, aber die Auftraggeber mussten wesentlich weniger Abgaben zahlen. Daher wäre bereits für das Jahr 2023 der Abgabensatz von 5,9% erforderlich geworden. Die Abgabe war seit 2018 stabil bei 4,2%. Somit wäre die Erhöhung sehr hoch ausgefallen. Der Bund hat daher bereits für 2023 einen erheblichen Zuschuss beigesteuert, was auch für die neue Festsetzung ausschlaggebend sein dürfte. Die Künstlersozialabgabe bleibt auch für 2024 stabil bei 5% bleiben. Auftraggeber müssen nun bis 31.März 2024 die Summe der abgabenpflichtigen Honorare an die KSK melden und erhalten dann den Abgabebescheid für das Jahr 2023.

Letzte News

05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
03 Mai, 2021
Die Corona-Pandemie hat die Selbstständigen hart getroffen. Vor allem freischaffende Künstler und Publizisten haben mit großen finanziellen Einbußen zu kämpfen und gehen zur Aufbesserung ihres Einkommens notgedrungen auch nicht-künstlerischen Tätigkeiten nach. Viele KSK-Mitglieder sorgen sich dabei aufgrund der geltenden Geringfügigkeitsgrenze von € 450/ Monat um ihre Absicherung über die KSK. Nun soll die Grenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten erhöht werden. Dadurch sollen Kunst- und Kulturschaffende weiterhin in der KSK versichert bleiben und mehr Geld dazuverdienen können. Dies ist eine sehr positive Nachricht für die Branche und alle Betroffenen. Jedoch sollte die Änderung auch kritisch betrachtet werden. Wir wollen in diesem Beitrag die bisherige Berichterstattung einmal genauer unter die Lupe nehmen und mit Irrtümern aufräumen.
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