Künstlersozialkasse
Künstlersozialkasse - gute Aussichten für Maskenbildner
Fazit: Die KSK-Aufnahme für Maskenbildner bleibt an klare Kriterien gebunden: Wer kreativ für Bühne und Film gestaltet, profitiert vom Künstlersozialversicherungsgesetz – rein kosmetische Dienstleistungen bleiben hingegen außen vor.
Für Maskenbildner kann die konkrete Tätigkeit im Bereich Bühne und Film für die KSK-Einordnung entscheidend sein.
Künstlersozialkasse - gute Aussichten für Maskenbildner
Die Aussichten für freiberufliche Maskenbildner auf eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse haben sich nach dem im Artikel beschriebenen Abgrenzungskatalog verbessert. Entscheidend ist jedoch der Tätigkeitsbereich: Die Einordnung betrifft die darstellende Kunst, insbesondere Bühne und Film, und gilt nicht automatisch für jede Form der Medienproduktion.
Maskenbildner wurden als neue Berufsgruppe in den Abrenzungskatalogs der Künstlersozialkasse für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen aufgenommen. Die Aussichten für freiberufliche Maskenbildner für eine Aufnahme in die Künstlersozialkasse haben sich deutlich verbessert.
In der Neufassung des sogenannten „Abrenzungskatalogs für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen“ sind, neben Drehbuchautoren, Regisseuren, Szenen- und Kostümbildnern, nun auch die Maskenbildner als Berufsgruppe genannt.
Wichtig:
Dies gilt jedoch nur im Bereich der darstellenden Kunst (Bühne und Film!), nicht hingegen z. B. bei Magazin- und Nachrichtensendungen, wie die Künstlersozialkasse klarstellt.
Unsicher, ob Deine Tätigkeit als Maskenbildner unter die KSK fällt?
Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung Deiner Tätigkeit. Wenn Du klären möchtest, wie Deine Arbeit gegenüber der KSK einzuordnen ist, kannst Du Dich beraten lassen.
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