Künstlersozialkasse
Modedesigner gehören in die Künstlersozialkasse
Für die KSK-Einordnung kann entscheidend sein, ob der Schwerpunkt auf dem kreativen Entwurf oder der handwerklichen Fertigung liegt.
Fazit: Modedesign gilt als künstlerische Tätigkeit für die
Künstlersozialkasse (KSK), sofern der Fokus auf dem kreativen Entwurf statt auf der handwerklichen Fertigung liegt. Das Bundessozialgericht hat diese Unterscheidung und die Einstufung als künstlerische Sparte bei entsprechender Aufgabentrennung bestätigt. Für weitere Informationen besuchen Sie den ursprünglichen Beitrag.
In diesem Artikel
Modedesigner gehören in die Künstlersozialkasse
Modedesign wird von der Künstlersozialkasse (KSK) als künstlerische Tätigkeit anerkannt, wenn der eindeutige Schwerpunkt auf dem kreativen Entwurf liegt. Entscheidend ist hierbei die klare Trennung: Wer sich rein auf die gestaltende Arbeit fokussiert und die handwerkliche Fertigung sowie den Vertrieb auslagert oder streng begrenzt, hat beste Chancen auf die Aufnahme in die KSK.
Wer als Modedesigner schon einmal einen Antrag bei der Künstlersozialkasse eingereicht hat, kennt das Problem: Die KSK ordnet Antragsteller häufig dem Handwerk zu – besonders dann, wenn Unikate in Eigenregie genäht werden. Gerade junge Designer fertigen ihre Kollektionen anfangs gerne selbst. Für die KSK ist dies oft das entscheidende Argument für eine Ablehnung.
Die Rechtsprechung hat hierzu jedoch klare Grenzen gesetzt. Bereits das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschied in einem grundlegenden Fall (Az. L 1 R 226/07) zugunsten einer Modedesignerin.
Diese Rechtsauffassung wurde später vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt: Unter den passenden Rahmenbedingungen muss die Künstlersozialkasse Modedesign als künstlerische Sparte einstufen.
Die entscheidende Grenze: Entwurf vs. Handwerk
Im besagten Verfahren wurde der tatsächliche Arbeitsalltag der Designerin genau unter die Lupe genommen. In ihrem Unternehmen war sie ausschließlich im Bereich Entwurf und Konzeption tätig.
Die eigentlichen Fertigungsarbeiten wurden von einer Schneidermeisterin ausgeführt. Eine zwingende Mitgliedschaft in der Handwerkskammer war somit nicht gegeben. Das Gericht entschied, dass die Klägerin rein künstlerisch arbeitet und somit ein Anrecht auf die Aufnahme in die KSK hat.
Was bedeutet das für Designer mit eigenem Label?
Wer Mode entwirft, darf die Produktion und den Verkauf nicht unbegrenzt selbst übernehmen.
Zwar ist eine nicht-künstlerische Nebentätigkeit (wie das Nähen oder der Verkauf eigener Stücke) bis zu einer gesetzlichen
Grenze von maximal 5.400 Euro Gewinn pro Jahr
unschädlich für die KSK. Liegt der Fokus oder der finanzielle Hauptteil jedoch auf der eigenen Werkstatt, droht weiterhin die Ablehnung.
Unsicher, ob Deine Tätigkeit als Modedesigner künstlerisch eingeordnet wird?
Wenn Du klären möchtest, wie Entwurf, eigene Fertigung und Deine tatsächliche Tätigkeit gegenüber der KSK einzuschätzen sind, solltest Du Deine Verträge und Abläufe vorab prüfen lassen.
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