Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse muss Blogger und Journalisten versichern

Detlef Husemann • 12. August 2011

Der Fall: Tanzpädagogin gegen die KSK

Fazit:Ab sofort muss die Künstlersozialkasse (KSK) auch Blogger versichern. Voraussetzung dafür ist, das sie eigene Texte gratis zugänglich auf eigener Webseite veröffentlichen und ihr Einkommen überwiegend durch Werbeeinnahmen für diese Tätigkeit bestreiten. Auch wenn dem Gericht dieses Urteil nicht leicht gefallen ist, wurde somit weiteres Neuland für publizistische Internetaktivitäten betreten. Es wurde ein langjähriger Rechtsstreit mit der Künstlersozialkasse beendet, der durch mehrere Instanzen ging.


In diesem Artikel

Hintergrund des Urteils

Auswirkungen des Urteils

Fazit für KSK-Versicherte

Häufige Fragen

Künstlersozialkasse muss Blogger und Journalisten versichern

Eine Künstlerin arbeitet an einem Schreibtisch mit Pinseln, Tusche und Papier in einem hellen, minimalistischen Atelier.

Blogger, Journalisten & KSK: Wann Blogger versichert werden müssen

Mit diesm Urteil wurde der Revision eines Bloggers gegen die Künstlersozialkasse stattgegeben.


Er bloggt zum Thema Internet und mit der Vermarktung seiner Webseite erwirtschaftet er einen publizistischen Gewinn. Das gelinge ihm, weil seine Artikel qualitativ hochwertig sind, argumentierte er.


Dies bestätigte ihm nun das Gericht, nachdem vorherige Instanzen, mit der Künstlersozialkasse, in seinen Einkünften nicht das Resultat publizistischer, sondern organisatorisch-verwaltender Tätigkeit gesehen hatten. „Inhaltlich ist der Erfolg der Werbung abhängig von der Websitefrequentierung, die wiederum durch die dort veröffentlichten Inhalte beeinflusst wird“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Wichtig


Somit steht die Künstlersozialkasse vor einem Ansturm neuer Anträge. Ungeklärt scheint in der hier vorliegen Konstellation allerdings die Frage: "Wer leistet die Verwerterabgabe an die Künstlersoziakasse.?"

Du arbeitest als Blogger oder Online-Publizist?



Wenn Du unsicher bist, ob Deine konkrete publizistische Tätigkeit die Voraussetzungen für eine Versicherung über die KSK erfüllt, kannst Du Deine Situation in einer KSK-Beratung klären.

Häufige Fragen

  • Wann habe ich als Blogger Anspruch auf die KSK-Versicherung?

    Du kannst dich über die KSK versichern, wenn du eigene Texte kostenlos auf deinem Blog oder deiner Website veröffentlichst und dein Einkommen hauptsächlich durch Werbeeinnahmen finanzierst, die du mit genau diesen Inhalten erzielst. 



  • Warum zählen Werbeeinnahmen hier plötzlich als publizistische Arbeit?

    Ganz einfach: Weil die Qualität deiner Texte die Besucher anlockt. Das Gericht hat anerkannt, dass der Erfolg deiner Werbung direkt von deinen Inhalten abhängt. Je besser deine Artikel, desto mehr Klicks – und genau das macht deine Arbeit zu einer publizistischen Tätigkeit.


  • Ist das Thema Künstlersozialabgabe damit jetzt komplett vom Tisch?

    Leider nein. Das Urteil hat zwar die Rechte für Blogger gestärkt, aber eine wichtige Frage bleibt noch offen: Wer genau zahlen muss (also wer die sogenannte Verwerterabgabe an die KSK abführt), ist in dieser speziellen Konstellation noch unklar.

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