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Stuntmen und Stuntwomen können in die KSK – vielleicht!
KSK für Stuntleute: Die genaue Beschreibung der Stunttätigkeit entscheidet über die Versicherungspflicht
Stuntmen und Stuntwomen können in die KSK – vielleicht!
Fazit
Stuntleute wurden nach dem Artikel in den entsprechenden Katalog aufgenommen. Eine KSK-Versicherung ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch: Entscheidend bleibt insbesondere die konkrete Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit.
Die KSK hat Stuntleute mit in den Katalog der abgabenpflichtigen Berufe aufgenommen.
Wer genau hinsieht, wird aber feststellen, dass unter anderem die individuelle Tätigkeitsbeschreibung entscheidend sein wird, wenn es darum geht, über die Versicherungspflicht des Künstlers zu entscheiden.
Unsicher, wie Deine Stunttätigkeit bei der KSK einzuordnen ist?
Wenn Du klären möchtest, wie Deine konkrete Tätigkeit beschrieben und gegenüber der KSK eingeordnet werden sollte, kannst Du Dich beraten lassen.
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