Künstlersozialkasse

KSK-Versicherte erhalten einen Bescheid mit Nachzahlung

Detlef Husemann • 2. November 2025
Eine Person arbeitet an einem Schreibtisch mit Laptop, Unterlagen, Kamera und Pflanzen in einem hellen Heimbüro.

Kinder können den Pflegeversicherungsbeitrag beeinflussen: Wer seine Kinder korrekt bei der KSK meldet, kann von Beitragsermäßigungen profitieren.

Fazit: Aufgrund eines technischen Fehlers wurden die Pflegeversicherungsbeiträge für Januar, Februar und März 2025 rückwirkend neu berechnet. Daraus entstehende Differenzen werden nachgefordert oder mit bestehenden Guthaben verrechnet. Darüber hinaus kann die Zahl und das Alter der Kinder Einfluss auf die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrags haben.

Zu Beginn des Jahres 2025 gab es eine neuerliche Panne. Diese wurde nun nachträglich korrigiert.

Beiträge zur Pflegeversicherung wurden nun nachträglich erhoben

Die Künstlersozialkasse informiert mit dem neuesten Bescheid, dass es aufgrund eines technischen Fehlers bei der Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge zu fehlerhaften Berechnungen gekommen ist. Deshalb wurden die Beiträge für die Monate Januar, Februar und März 2025 rückwirkend neu berechnet.


Die sich daraus ergebende Beitragsdifferenz wird nun nachgefordert oder mit bestehenden Guthaben verrechnet. In der Regel handelt es sich dabei um kleinere Beträge.


Der Differenzbetrag wird automatisch mit der nächsten regulären Beitragsabbuchung am 05.11.2025 eingezogen.


Versicherte, die der KSK kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen den entsprechenden Betrag selbstständig auf das bekannte Beitragskonto der KSK überweisen.



Sollte das Beitragskonto ein Haben aufweisen, wird die Nachforderung automatisch mit dem nächsten Beitrag verrechnet. Diese Information wird auch im neuen Bescheid entsprechend ausgewiesen.

Kinder und Pflegeversicherungsbeitrag

Darüber hinaus weist die KSK auf die Neuordnung der Pflegeversicherung hin, die bereits am 01.07.2023 in Kraft getreten ist.



Seitdem gilt: Ab dem zweiten bis fünften Kind verringert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Wichtig:


Die KSK hatte im Jahr 2023 darüber informiert, dass alle Eltern bis 2025 die Steuer-Identifikationsnummern ihrer Kinder einreichen müssen, damit die Beitragsermäßigung berücksichtigt werden kann.


Wer dies bislang nicht getan hat, zahlt aktuell zu hohe Beiträge.


Dies betrifft auch Väter, die nicht mit der Mutter zusammenleben oder keinen Kontakt zu ihren Kindern haben – auch sie haben Anspruch auf den reduzierten Beitrag, sofern die KSK über das Bestehen der Kinder informiert ist.


Aus der Reform kann somit entweder ein verminderter Beitrag entstehen oder – wenn Kinder das 25. Lebensjahr erreichen – ab dem folgenden Monat ein leicht erhöhter Beitrag.

Mehr dazu: Pflegeversicherungsbeitrag senken und Kinder richtig melden.

Du hast einen KSK-Bescheid erhalten und bist unsicher, was er für Deine Situation bedeutet?


Wenn Du Fragen zu Deinem KSK-Bescheid oder Deinem Versicherungsstatus nach dem KSVG hast, kannst Du Deine Situation mit Freie Wildbahn besprechen.

Häufige Fragen zum KSK-Bescheid mit Nachzahlung

  • Warum erhalten KSK-Versicherte eine Nachforderung?

    Nach dem im Artikel beschriebenen Bescheid wurden Pflegeversicherungsbeiträge für Januar, Februar und März 2025 aufgrund eines technischen Fehlers rückwirkend neu berechnet.

  • Was passiert mit der Beitragsdifferenz?

    Die Differenz wird nach dem beschriebenen Verfahren nachgefordert oder mit einem bestehenden Guthaben verrechnet.

  • Was gilt ohne SEPA-Lastschriftmandat?

    Versicherte ohne SEPA-Lastschriftmandat müssen den entsprechenden Betrag nach den Angaben im Bescheid selbstständig auf das Beitragskonto der KSK überweisen.

  • Können Kinder den Pflegeversicherungsbeitrag reduzieren?

    Der Artikel beschreibt eine Beitragsermäßigung ab dem zweiten bis fünften Kind unter 25 Jahren.

  • Was passiert, wenn die Daten der Kinder nicht bei der KSK vorliegen?

    Nach dem ursprünglichen Artikel kann die vorgesehene Beitragsermäßigung dann nicht entsprechend berücksichtigt werden.

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