29. September 2017

KSK-Prüfung 2017: Beitragsüberprüfung der KSK-Mitglieder durch die KSK

Wie jedes Jahr, wenn sich der Sommer dem Ende nähert und der Herbst beginnt, fallen nicht nur die Blätter von den Bäumen: Bei jedem KSK-Versicherten flattert alljährlich eine Aufforderung zur Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens für das kommende Kalenderjahr ins Haus. Der geschätzte Gewinn ist immer bis zum 01.12. abzugeben. Hierbei hilft Ihnen Freie Wildbahn e.V. natürlich sehr gerne weiter – allerdings ist es damit noch nicht für alle Versicherten getan. Denn seit mittlerweile 2005 muss die Künstlersozialkasse bei etwa fünf Prozent der KSK-Mitglieder eine Überprüfung der gemeldeten und tatsächlichen Einkommen vornehmen!


Bei derzeit annähernd 190.000 Versicherten ist die KSK also angehalten, fast 10.000 der in der Künstlersozialkasse versicherten freiberuflichen Künstler, Publizisten und Medienschaffenden zu überprüfen. Dabei hat die KSK neben dem Abgleich der Einkommen zusätzlich im Fokus, ob weiterhin eine Versicherungspflicht in der KSK besteht. Durch etwaige Änderungen oder Verlagerungen des Tätigkeitsbereiches kann eine erneute Überprüfung der ausgeübten Tätigkeit aus Sicht der KSK notwendig und die bestehende Versicherungspflicht eingeschränkt oder sogar aberkannt werden. Die angeforderte Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für vier Jahre ist neuerdings auch mit einer kürzeren Abgabefrist belegt. Die Einreichung der Unterlagen soll seit 2017 innerhalb einer 4-Wochen-Frist und nicht mehr zum 01.12.2017 erfolgen. Hierbei ist eine äußerst sorgfältige Prüfung der Angaben dringend angeraten! Fehler und Fallstricke lauern häufig in kleinen Details, die im Nachhinein schwerwiegende Folgen haben können. Lassen Sie sich durch unsere KSK-Experten bei der Bewältigung Ihrer KSK-Prüfung helfen und minimieren Sie das Risiko eines Bußgeldes von bis zu € 5000,- bestmöglich!

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