Freie Wildbahn e. V.
Nov. 29, 2013

Künstlersozialabgabe 2014 | KSK Abgabe

Vor 4 Monaten haben wir darüber berichtet, dass die Künstlersozialkasse mal wieder vor dem angeblichen Aus steht. Die Kritiker dieser einzigartigen sozialpolitischen Errungenschaft orientieren sich hierbei, wie könnte es anders sein, an Kosten für die Verwerter, die zukünftig stärker ansteigen könnten.


Auslöser des Problems ist die Weigerung der deutschen Rentenversicherung, die regelmäßige Überprüfung in Unternehmen weiterhin vorzunehmen. Diese Prüfung wird im Rahmen der normalen Betriebsprüfung seit 2007 erfolgreich eingesetzt um die Zahlung der KSK-Abgabe zu kontrollieren bzw. nachzufordern. Da die deutsche Rentenversicherung diesen Prüfaufwand nicht besonders vergütet bekommt, hat man diese Prüfungen in den letzten Jahren wieder stärker vernachlässigt. Seit 2006 war der Abgabensatz kontant bei 3,9% wurde nun zum 01.01.2013 auf 4,1% angehoben und nun sind wir wieder beim Stand von 2005 angelangt. Der Abgabensatz wurde auf 5,2% für 2014 festgelegt.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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