Freie Wildbahn e. V.
März 18, 2014

Petitionsausschuss zur Lage der Künstler­sozialkasse

Im August 2013 wurde erfolgreich zur Teilnahme an einer Petition hinsichtlich der Prüfmodalitäten und Finanzierung der KSK aufgerufen. https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.nc.html

Die Finanzierung der Künstlersozialkasse ist gesichert

Der Petitionsausschuss hat inzwischen getagt und am 17.03.2014 wurde von der parlamentarischen Staatssekretärin für Arbeit und Soziales im Bundesministerium erklärt, dass man die Prüfung der abgabepflichtigen Unternehmen zur Künstlersozialabgabe eindeutig regeln werde. Dadurch soll die Finanzierung und der Fortbestand der Künstlersozialkasse umfassend gesichert werden.

Hier finden Sie die offizielle Pressemeldung des Ministeriums:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_03/2014_134/01.html

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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