23. August 2016
Stuntmen und Stuntwomen können in die KSK – vielleicht!
Die KSK hat Stuntleute mit in den Katalog der abgabenpflichtigen Berufe aufgenommen. Wer genau hinsieht, wird aber feststellen, dass unter anderem die individuelle Tätigkeitsbeschreibung entscheidend sein wird, wenn es darum geht, über die Versicherungspflicht des Künstlers zu entscheiden.
Letzte News
Die Digitalisierung der Musikbranche hat neue Akteure hervorgebracht – darunter sogenannte Aggregatoren, die Musik von Künstlerinnen und Künstlern technisch aufbereiten und an Streaming-Plattformen weiterleiten. Doch ein aktuelles Urteil zeigt: Auch diese vermeintlich „rein technischen Dienstleister“ können zur Kasse gebeten werden.
Wichtiges Urteil für die Praxis der Abgabe für Gesellschafter-GF
Kaum bemerkt – aber mit großer Wirkung
