23. August 2016

Stuntmen und Stuntwomen können in die KSK – vielleicht!

Die KSK hat Stuntleute mit in den Katalog der abgabenpflichtigen Berufe aufgenommen. Wer genau hinsieht, wird aber feststellen, dass unter anderem die individuelle Tätigkeitsbeschreibung entscheidend sein wird, wenn es darum geht, über die Versicherungspflicht des Künstlers zu entscheiden.

Letzte News

von Detlef Husemann 13. Juli 2026
Die Sozialversicherungspflicht für Honorar-Lehrkräfte greift erst ab 2028. Erfahren Sie, welche Übergangsregelung gilt und was Bildungsträger jetzt wissen sollten.
von Detlef Husemann 1. Juli 2026
Versicherte zahlen zu viel Pflegeversicherungsbeitrag. Erfahren Sie, wie Sie Kinder bei der KSK nachmelden und den Beitragsnachlass sichern
von Detlef Husemann 23. April 2026
Die Digitalisierung der Musikbranche hat neue Akteure hervorgebracht – darunter sogenannte Aggregatoren, die Musik von Künstlerinnen und Künstlern technisch aufbereiten und an Streaming-Plattformen weiterleiten. Doch ein aktuelles Urteil zeigt: Auch diese vermeintlich „rein technischen Dienstleister“ können zur Kasse gebeten werden.