23. August 2016
Stuntmen und Stuntwomen können in die KSK – vielleicht!
Die KSK hat Stuntleute mit in den Katalog der abgabenpflichtigen Berufe aufgenommen. Wer genau hinsieht, wird aber feststellen, dass unter anderem die individuelle Tätigkeitsbeschreibung entscheidend sein wird, wenn es darum geht, über die Versicherungspflicht des Künstlers zu entscheiden.
Letzte News
Zu Beginn des Jahren 2025 gab es eine neuerliche Panne. Diese wurde nun nachträglich korrigiert.
Zum zweiten Mal in Folge ist die Zahl der über die Künstlersozialkasse (KSK) abgesicherten Soloselbstständigen gesunken: Anfang 2024 waren rund 191.100 Künstler:innen und Publizist:innen versichert – ca. 1.500 weniger als im Vorjahr.
Was sonst Routine ist, wurde für viele Kulturschaffende zum Problem: Beim Arztbesuch funktionierte plötzlich die Gesundheitskarte nicht mehr – der Versicherungsschutz war weg. Grund war ein technischer Fehler bei der Künstlersozialkasse (KSK).
