Freie Wildbahn e. V.
Juli 29, 2018

Künstlersozialabgabe bleibt 2019 weiterhin stabil bei 4,2%

Die kontinuierliche Erfassung von abgabepflichtigen Unternehmen zeigt weiterhin seine Wirkung auf die Höhe der KSK-Abgabe für freie Honorare die an Künstler und Publizisten und weiteren Medienschaffenden gezahlt werden. Durch die konsequente Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, die im Rahmen der regelmäßigen Sozialversicherungsprüfung bei Unternehmen ebenfalls die korrekte Abgabe an die Künstlersozialkasse prüft, werden ständig mehr Unternehmen erfasst, die der Abgabenpflicht erstmalig und auch rückwirkend nachkommen. Somit konnte der für 2018 bereits gesenkte Satz von 4,2% auf für 2019 bereits frühzeitig festsetzt werden.

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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