Freie Wildbahn e. V.
Dez. 01, 2020

Künstlersozialabgabe bleibt 2021 doch stabil bei 4,2 Prozent

Positive Nachrichten für abgabepflichtige Unternehmen: Die Künstlersozialabgabe bleibt 2021 weiterhin stabil bei 4,2 Prozent. Somit hält sich der Prozentsatz das vierte Jahr in Folge auf gleichbleibendem Niveau. Dies geht aus dem Beschluss des Haushaltsausschusses der Regierung hervor.

Bund unterstützt Künstlersozialversicherung mit 32,5 Millionen Euro

Ende Oktober wurde in der Verordnung der Künstlersozialabgabe zunächst eine Steigerung des Abgabesatzes auf 4,4 Prozent festgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einigte sich jedoch am 26. November auf eine Entlastung der Künstlersozialversicherung um weitere 32,5 Millionen Euro. Die zusätzlichen Mittel vom Bund sorgen dafür, dass der Abgabesatz für abgabepflichtige Unternehmen auch im neuen Jahr konstant bei 4,2 Prozent bleibt.

Kreative sollen von Ihrer Arbeit leben können

Die Coronakrise macht sich besonders stark in der Kulturbranche bemerkbar. Laut Kulturstaatsministerin Monika Grütters müsse deshalb gerade jetzt dafür gesorgt werden, dass “Kreative auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können und angemessen abgesichert sind.” Dabei spiele die Künstlersozialversicherung eine sehr wichtige Rolle. Grütters verspricht, dass sich der Bund “auch weiterhin für eine zukunftsfeste Absicherung” der selbständigen Künstler und Publizisten in der Künstlersozialversicherung einsetzt.

Wer zahlt die Künstlersozialabgabe?

Zur Zahlung der Künstlersozialabgabe sind alle Unternehmen verpflichtet, die regelmäßig Leistungen von Künstlern und Publizisten beauftragen und verarbeiten. Zum Beispiel Agenturen, Verlage oder andere Verwerter künstlerisch-publizistischer Leistungen von Übersetzern, Autoren, Designern oder Kameraleuten. 

Beratung zur Künstlersozialabgabe

Freie Wildbahn e.V. ist auf das Thema Künstlersozialkasse spezialisiert und verfügt über langjährige in diesem Fachbereich. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und darauf, Ihnen in unserer Beratung Klarheit zu bringen: https://freie-wildbahn.de/kuenstlersozialkasse/ksk-beratung

Letzte News

von Detlef Husemann 27 Aug., 2023
Der Prozentsatz zur Künstlersozialabgabe wird durch die Verordnung geregelt. Einnahmen und Ausgaben ergeben daher die Abgabenlast. Zusätzlich steuert der Bund noch einen Zuschuss bei.
05 Dez., 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) beschlossen. Sofern das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wird, ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.01.2023 in Kraft treten wird. Dieses umfasst auch weitreichende Änderungen am Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) , die wir Ihnen hier in aller Kürze darstellen möchten. Zu beachten hierbei ist, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und auch eventuelle weitere Änderungen nicht ausgeschlossen werden können. Die angestrebten Änderungen dürfen also noch nicht als „bare Münze“ verstanden werden. Dennoch möchten wir Ihnen hier bereits einen Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen geben:
03 Okt., 2022
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2023 auf 5 Prozent . Zuvor hatte sich der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent gehalten. Das wird sich ab 2023 ändern - dann steigt der Satz erstmals seit 5 Jahren wieder um satte 0,8 Prozentpunkte auf insgesamt 5 Prozent. Dies geht aus der Verordnung der Künstlersozialabgabe 2023 hervor.
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