Recht
Grundrente für Künstler – Welche Probleme gibt es dabei?
KSK für Berufsanfänger: Eine Aufnahme kann auch möglich sein, wenn anfangs noch andere Einkünfte überwiegen.
Fazit: Das Bundessozialgericht hat die KSK-Aufnahme für Berufsanfänger erleichtert. Auch wenn zu Beginn andere Einkünfte überwiegen, kann eine Aufnahme möglich sein, wenn die selbstständige Tätigkeit erkennbar darauf ausgerichtet ist, künftig überwiegend künstlerische oder publizistische Einkünfte zu erzielen.
Es klingt zu schön, um wahr zu sein. Die Grundrente soll für einkommensschwache Menschen eine finanzielle Hilfe darstellen.
Doch schon bei einem genaueren Blick auf die Voraussetzungen, wird klar:
- Es kann sich nur um einen schlechten Scherz handeln, denn gerade diejenigen, die sehr wenig verdienen, gehen bei der Grundrente leer aus.
Fassen wir noch einmal zusammen: Die Grundrente erhält, wer
Mit seinem Urteil vom 04. Juni 2019 unter dem Aktenzeichen:
B 3 KS 2/18 R hat das Bundessozialgericht (BSG) die soziale Absicherung selbstständiger Künstler bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit erleichtert:
Wichtig:
- mindestens 33 Jahre lang
- mindestens 30 % des deutschen Durchschnittseinkommens verdient hat und
- entsprechende Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat.
Im Jahr 2019 betrug das durchschnittliche Monatseinkommen in Deutschland ca. 3.100 Euro.
Und da kommen wir schon zum Problem: Viele Künstler verdienen aber nicht diese 30%, die in etwa 1.000 Euro im Monat entsprechen.
Einige leben sogar am Existenzminimum. Das bedeutet, dass gerade Künstler keinen Anspruch auf Grundrente haben werden, da sie im Laufe ihres Lebens nicht genügend verdienen.
In diesem Jahr ist es für Künstler besonders schwierig. Durch die Corona-Pandemie und den mit ihr einhergehenden Lockdown haben vor allem Künstler große Einbußen. Während Unternehmen auf eine unbürokratische Soforthilfe des Staates hoffen konnten, gingen Künstler weitestgehend leer aus.
Die ohnehin schon
starken Einkommens-Schwankungen von Künstlern waren bzw. sind dieses Jahr durch die Auswirkungen des Corona-Lockdowns besonders existenzbedrohend. Es ist – aus unserer Sicht – nicht verständlich, dass die Bundesregierung die Mindesteinkommensgrenze so hoch ansetzt.
Die Benachteiligung der Künstler
Künstler werden durch diese Voraussetzung mit Minijobbern oder Teilzeitbeschäftigten gleichgesetzt, die die Mindesteinkommensgrenze ebenfalls nicht erreichen. Es erhält also niemand eine Grundrente, sofern das Einkommen lediglich als „ergänzend“ angesehen wird. Dabei wird allerdings nicht berücksichtigt, dass Künstler in den häufigsten Fällen Vollzeit arbeiten, aber dennoch ein sehr niedriges Einkommensniveau haben. Diese Vorgehensweise kommt einer Diskriminierung des Künstlerberufes gleich.
Im Grunde werden Kreative gleich zwei Mal betrogen. Obwohl sie in der Regel einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, erhalten sie oft keinen angemessenen Lohn für ihre Leistung. Und das wiederum führt dazu, dass ihnen auch noch die Grundrente verwehrt bleibt.
Bereits jetzt gehen diverse Institutionen auf die Barrikaden und fordern eine Absenkung der Mindesteinkommensgrenze. Dazu gehören unter anderem der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband der Rentenberater e.V. sowie die Allianz der Freien Künste. Ob eine Absenkung der Einkommensgrenze auf 10 % - wie gefordert – tatsächlich durchsetzbar ist, bleibt abzuwarten. Allerdings sollte klar sein, dass die bisherige Regelung keine faire Lösung darstellt.
Die Grundrente – ein Fazit
So löblich die Idee einer Grundrente für Geringverdiener auch ist, sie sollte tatsächlich auch den Geringverdienern zugute kommen – einschließlich der Künstler. Und das scheint hier nicht der Fall zu sein. Eine Mindesteinkommensgrenze von
30% des jährlichen deutschen Durchschnittseinkommens ist für die Künstlerszene utopisch.
Sicherlich mag ein Jahr erfolgreicher sein als das andere, aber auf mindestens 33 Jahre gerechnet, wird es für viele Künstler kaum möglich sein, dieses Niveau zu halten. Der Beschluss der Bundesregierung sollte dringend überdacht und neu überprüft werden, um auch den Künstlern gerecht zu werden.
Was Du tun solltest
Als in der
Künstlersozialkasse versicherter Publizist oder Künstler
schätzt Du jährlich Dein Einkommen im Voraus für das Folgejahr. Die hier angegebenen Werte sind nicht nur die Berechnungsgrundlage für Deinen monatlich zu zahlenden Versicherungsbeitrag Deiner KSK Mitgliedschaft – zugleich enthält der Beitrag dann auch Rentenversicherungsbeiträge.
Auf Grundlage dieser Höhe, die auf Deiner Einkommens-Vorausschau beruht, wird die Deutsche Rentenversicherung später feststellen, ob Du wenigstens 33 Jahre zwischen 30% und 80% des deutschen Durchschnittseinkommens verdient hast und für die Grundrente berechtigt bist.
Schätze daher Dein zukünftiges Einkommen gegenüber der Künstlersozialkasse immer möglichst korrekt ab und schätze im Zweifelsfall lieber etwas zu viel als zu etwas wenig! Denn das bringt Dir nebenbei
durch die KSK mehrere Vorteile.
Unsicher bei Deiner Einkommensschätzung für die KSK?
Wenn Du Fragen dazu hast, wie Du Dein voraussichtliches künstlerisches Einkommen gegenüber der KSK einordnen solltest, kannst Du Deine Situation in einer KSK-Beratung klären.
Häufige Fragen
Wer kann einen Grundrentenzuschlag bekommen?
Ein Grundrentenzuschlag kommt grundsätzlich infrage, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag gestaffelt berechnet; ab 35 Jahren gelten die vollständigen Berechnungsgrenzen.
Welche Einkommensgrenze gilt bei der Grundrente?
Für die Berechnung werden grundsätzlich nur Monate berücksichtigt, in denen mindestens 30 % des Durchschnittsverdienstes versichert wurden. Liegt das Einkommen darunter, zählt dieser Monat nicht als Grundrentenbewertungszeit.
Auch nach oben gibt es eine Grenze: Bei mindestens 35 Jahren Grundrentenzeiten darf der durchschnittliche Verdienst grundsätzlich nicht bei 80 % oder mehr des Durchschnittsverdienstes liegen.
Warum kann die Grundrente für Künstler problematisch sein?
Viele Künstler und Publizisten haben niedrige oder stark schwankende Einkommen. Liegt das versicherte Einkommen in einzelnen Monaten unter der 30-%-Grenze, werden diese Monate bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags nicht berücksichtigt.
Eine lange künstlerische Erwerbsbiografie führt deshalb nicht automatisch zu einem Grundrentenzuschlag.
Titel oder Zählen Versicherungszeiten über die KSK zur Grundrente?
Ja. Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherten selbstständigen Tätigkeit können als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden. Dazu können auch Rentenversicherungszeiten von Künstlern und Publizisten gehören, die über die Künstlersozialversicherung versichert sind.
Ob daraus tatsächlich ein Grundrentenzuschlag entsteht, hängt jedoch zusätzlich von der Dauer der Grundrentenzeiten und den jeweiligen Entgeltpunkten ab.
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