Versicherung
KSK und die unständige Beschäftigung – soziale Absicherung im Krankheitsfall
In einigen Bereichen, wie z. B. bei Synchronsprecher*innen, werden
tageweise unständige Beschäftigungen vergeben. Für selbstständige Personen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, kann die Art der Beschäftigung und ihrer Meldung Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung haben.
KSK-versicherte Selbstständige sollten wissen, wann Krankengeld beginnt und wie sie die ersten Wochen absichern.
Fazit: Bei unständiger Beschäftigung kommt es darauf an,
wie die einzelnen Beschäftigungstage gemeldet werden. Werden mehrere einzelne Arbeitstage als längerer durchgängiger Beschäftigungszeitraum gemeldet, kann dies Auswirkungen auf die Absicherung über die KSK haben. Besonders im Krankheitsfall können dadurch finanzielle Lücken entstehen. Deshalb solltest Du die Art der Meldung möglichst
vor Vertragsabschluss klären.
In diesem Artikel
Beitragsersparnis für Versicherte
Für selbstständige Personen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, wirkt sich eine tageweise unständige Beschäftigung in der Regel so aus, dass die einzelnen Arbeitstage nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht über die KSK unterliegen.
In diesen Fällen fordert die KSK für diese Tage die doppelten Beiträge bei der Krankenkasse zurück und schreibt sie den Versicherten auf deren Beitragskonto gut.
Wenn dieser Prozess automatisch über die Krankenkassen mit einer Meldung an die KSK erfolgt, ist dies für die Versicherten unproblematisch.
Falls dies jedoch nicht automatisch oder nur gelegentlich abgewickelt wird, sollten die Versicherten
diese Zeiten selbst der KSK melden, um die Gutschrift zu erhalten.
Mehr zur Funktionsweise findest Du auf unserer Seite zur
Künstlersozialkasse.
Es drohen hohe Verdienstausfälle bei Krankheit
Einige Arbeitgeber*innen melden beispielsweise für einzelne Probentage eine Beschäftigung jeweils an und wieder ab und rechnen Premieren und Aufführungen anschließend als Honorar ab.
Auch wenn dies mehr Verwaltungsaufwand bedeutet, ist es für KSK-Versicherte von Vorteil. Die Aufführungen fallen in das Einkommen der KSK-Versicherten, und an den Tagen, an denen keine Proben stattfinden, sind sie vollumfänglich durch die KSK abgesichert.
Andere Arbeitgeber*innen, insbesondere in Theatern, Opern- und Schauspielhäusern, verfahren dagegen teilweise so, dass beispielsweise zehn über drei Monate verteilte Proben als ein zusammenhängender Beschäftigungszeitraum gemeldet werden und die Honorarsumme als Gehalt für drei Monate angegeben wird.
Zunächst scheint dies unproblematisch.
Bei der Meldung an die KSK wirkt es dadurch jedoch so, als wären die Künstler*innen drei Monate durchgängig beschäftigt. Folglich stellt die KSK die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung für diese Zeit ein.
Da Theater oder Schauspielhäuser in diesen Verträgen häufig keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall anbieten, können erhebliche finanzielle Verluste entstehen.
Die betroffenen Personen erhalten keine Bezahlung, weil sie nicht arbeiten, und die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung tritt nicht sofort wieder in Kraft.
Wichtig
Entscheidend kann sein, wie einzelne Beschäftigungstage gemeldet werden. Werden mehrere einzelne Termine als längerer durchgängiger Beschäftigungszeitraum gemeldet, kann dies im Krankheitsfall Auswirkungen auf Deine soziale Absicherung haben. Deshalb solltest Du die konkrete Gestaltung und Meldung eines solchen Vertrags möglichst vorab klären.
In den letzten Monaten sind wir wiederholt auf diese Problematik gestoßen. Die KSK leistet in solchen Fällen keine Beiträge an die Krankenversicherung, und die unständig beschäftigten Personen erhalten kein Krankengeld.
Tritt erst einmal eine Arbeitsunfähigkeit ein, kann die Versicherung über die KSK nicht wieder aktiviert werden, da keine Tätigkeit ausgeübt wird.
Mehr zum allgemeinen Krankengeldanspruch findest Du in unserem Beitrag
KSK und Krankengeld: Was selbstständige Künstler bei Arbeitsunfähigkeit wissen sollten.
Worauf solltest Du bei solchen Verträgen achten?
Wenn Du einen solchen Vertrag annimmst, solltest Du darauf achten, dass tatsächlich nur die Tage der Beschäftigung gemeldet werden oder eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall garantiert ist.
Das solltest Du vor Vertragsabschluss klären, da im Nachhinein erfahrungsgemäß keine Änderung mehr möglich sein wird.
Warum einige Häuser die exakten An- und Abmeldungen nicht vornehmen, können wir nicht genau sagen. Vieles deutet darauf hin, dass sie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die mehrfache An- und Abmeldung vermeiden möchten.
Auch die KSK hätte hierbei einen erhöhten Verwaltungsaufwand, ist jedoch von der
Meldung der Arbeitgeber*innen abhängig, die direkt an die Krankenkasse erfolgt.
Du bist unsicher, wie sich eine Beschäftigung auf Deinen KSK-Status auswirkt?
Wenn Du Fragen zu Deiner Versicherung nach dem KSVG oder zu Veränderungen Deines KSK-Versicherungsstatus hast, kannst Du Deine Situation mit Freie Wildbahn besprechen.
Häufige Fragen zu KSK und Krankengeld
Was bedeutet unständige Beschäftigung?
In diesem Artikel geht es um tageweise oder einzelne Beschäftigungen, wie sie beispielsweise bei Synchronsprecher*innen, Proben oder einzelnen Produktionen vorkommen können.
Warum ist die Meldung der Beschäftigungstage wichtig?
Entscheidend ist, für welchen Zeitraum die Beschäftigung gemeldet wird. Werden einzelne Tage als längerer zusammenhängender Beschäftigungszeitraum gemeldet, kann sich dies auf die Absicherung über die KSK auswirken.
Sollte ich unständige Beschäftigungszeiten selbst der KSK melden?
Wenn die entsprechende Meldung nicht automatisch oder nicht vollständig erfolgt, sollten Versicherte nach der im Artikel beschriebenen Praxis die betreffenden Zeiten selbst der KSK mitteilen.
Was kann im Krankheitsfall problematisch werden?
Problematisch kann es werden, wenn Du für einen längeren Zeitraum als beschäftigt gemeldet bist, keine Lohnfortzahlung erhältst und gleichzeitig die Absicherung über die KSK für diesen Zeitraum betroffen ist.
Worauf sollte ich vor Vertragsabschluss achten?
Du solltest insbesondere klären, wie die einzelnen Beschäftigungstage gemeldet werden und ob für den Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung vorgesehen ist.
Wo finde ich Informationen zum normalen Krankengeld bei KSK-Versicherten?
Weitere Informationen findest Du in unserem Beitrag KSK und Krankengeld: Was selbstständige Künstler bei Arbeitsunfähigkeit wissen sollten.
Quellen und weiterführende Informationen
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