Recht
Ich möchte mich als Berufsanfänger*in privat versichern
Selbstständige können je nach konkreter künstlerischer Tätigkeit unter den Versicherungsschutz der Künstlersozialkasse fallen.
Fazit: Berufsanfänger können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG befreien lassen, privat kranken- und pflegeversichern und einen Zuschuss der KSK erhalten.
Die Entscheidung sollte jedoch nicht nur anhand des heutigen PKV-Beitrags getroffen werden. Nach der Berufsanfängerzeit gibt es eine Möglichkeit zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Wer privat versichert bleibt, muss später prüfen, ob die Voraussetzungen für eine weitere Befreiung als Höherverdienende erfüllt sind.
Für eine entsprechende Befreiung im Jahr 2026 müssen die Arbeitseinkommen aus der selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit der Jahre 2023 bis 2025 insgesamt mehr als 209.700 € betragen haben.
Zu Beginn einer Selbstständigkeit stellen sich viele Fragen. Eine davon lautet häufig: Warum sollte ich mich nicht privat versichern und einen Zuschuss der KSK für meine PKV-Beiträge mitnehmen?
Im folgenden Artikel wird beispielhaft beschrieben und erläutert, was Du unbedingt wissen solltest, bevor Du diesen Schritt machst.
Aktualisierung 2026
Für eine Befreiung als Höherverdienende müssen die Arbeitseinkommen aus der selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren insgesamt über der Summe der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenzen liegen.
Für einen Befreiungsantrag im Jahr 2026 bedeutet das:
Das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen künstlerischen beziehungsweise publizistischen Tätigkeit muss in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt mehr als 209.700 € betragen haben.
Besteht bereits Versicherungspflicht nach dem KSVG, muss der entsprechende Befreiungsantrag für diesen Dreijahreszeitraum grundsätzlich bis zum
31.03.2026 gestellt worden sein.
In diesem Artikel
Was passiert nach dem Studium?
Das Studium ist abgeschlossen und das Ziel ist es, beispielsweise als Grafik- oder Kommunikationsdesigner*in selbstständig zu arbeiten.
Bereits während des Studiums wurden erste Aufträge erfolgreich abgewickelt, doch nun folgt die erste Überraschung: Die Krankenversicherung wird 3-5-mal so teuer!
Während des Studiums durfte man gut verdienen, solange die wöchentliche Arbeitszeit in der Selbstständigkeit unter 20 Stunden blieb. Der studentische Beitrag lag bei etwa 110 Euro.
Ohne Immatrikulation oder nach Erreichen der Altersgrenze muss jedoch eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden, und dabei kommt die Überlegung, eine private Krankenversicherung (PKV) zu wählen, ins Spiel.
Eine PKV ist oft günstiger und bietet häufig bessere Leistungen – zumindest, wenn man nicht nur auf den Beitrag achtet.
Die Vor- und Nachteile der beiden Systeme werden hier nicht behandelt.
Stattdessen geht es darum, was passiert, wenn ich einen Antrag bei der Künstlersozialkasse (KSK) stelle und gleichzeitig einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht zugunsten einer PKV.
Auch Berufsanfänger bekommen einen PKV-Zuschuss
Für Berufsanfänger*innen, die sich in den ersten drei Jahren ihrer ersten freien künstlerischen Tätigkeit befinden, ist dies möglich.
Eine Befreiung als „Besserverdiener“ hingegen ist weniger wahrscheinlich, da derzeit etwa 190.000 Euro als betrieblicher Gewinn aus den letzten drei Jahren nachgewiesen werden müssten.
Im zweiten Jahr der Selbstständigkeit wäre ein solches Einkommen sehr ungewöhnlich.
Berufsanfänger können sich also entsprechend befreien lassen und eine PKV abschließen.
Nach Ablauf der ersten drei Jahre endet die Berufsanfängerzeit, und die KSK wird schriftlich mitteilen, dass man nun wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren kann, falls gewünscht.
Wer dies nicht in Anspruch nimmt, wird nach den neuen Regeln ab dem Jahr 2023 drei Jahre später erneut angeschrieben.
Pflichtversicherung in der GKV droht
Seit dem 01.01.2023 gilt, dass nach dem sechsten Jahr überprüft wird, ob der Verbleib in der PKV noch zulässig ist.
Wer im Jahr 2024 dieses Schreiben erhält, muss für die vergangenen drei Jahre einen kumulierten Gewinn von 195.300 Euro durch Steuerbescheide nachweisen.
Kann dieses Einkommen nicht nachgewiesen werden, droht die zwangsweise Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung.
Dieses Szenario hat, wie so oft im Leben, mindestens zwei Seiten, die ich hier näher erläutern möchte.
Wer beispielsweise mit 28 Jahren einer PKV beitritt und die damit verbundenen Risiken sowie Vorteile abgewogen hat, wird nach zwei bis drei Jahren kaum entscheiden können, ob ein Rückschritt in die GKV am Ende der Berufsanfängerzeit der richtige Weg ist.
Die Selbstständigkeit läuft gut, die PKV hat in diesen Jahren keine wesentlichen Beitragssteigerungen erfahren, und da man gesund ist und nur wenige Leistungen in Anspruch nimmt, erhält man sogar eine Beitragsrückerstattung.
Warum also zurück in die GKV?
In der Praxis kann sich die Situation jedoch nach 20 Jahren völlig anders darstellen.
Es gibt vielleicht eine Familie mit zwei Kindern, der/die Partner*in ist angestellt, die Kinder sind privat versichert, und der Beitragsdruck der PKV lastet schwer auf dem Familienbudget.
Zudem werden die Aufträge eher an jüngere Nachwuchskräfte vergeben, wodurch das Einkommen tendenziell sinkt.
So oder zumindest sehr ähnlich stellt es sich in Verbindung mit Soloselbständigen häufig dar.
So unsere zwischenzeitlich über 25-jährige Erfahrung.
Daher ist einerseits diese Gesetzesänderung zu begrüßen, weil es so manchem zwangsweise ein späteres Problem von den Schultern nimmt.
Andererseits kann auch eine positive Einkommensentwicklung zum Zeitpunkt der Überprüfung im sechsten Jahr nicht garantieren, dass diese Umstände 20 Jahre später noch gelten oder eben das Einkommen sich in noch ganz andere Sphären aufgemacht hat, was diesen Eingriff des Gesetzgebers eher negativ wirken lässt.
Weiterhin wird so mancher diesen (Schutz)-Eingriff des Gesetzgebers als wesentliche Bevormundung sehen entsprechend verärgert sein.
Hier muss allerdings noch angemerkt werden, dass mit dem Nachweis des kumulierten Jahresgewinns von derzeit € 195.300 aus 3 zurückliegenden Jahren eine erneute Befreiung von der KV/PV-Pflicht beantragt werden kann.
Wer das Ziel also nur knapp verfehlt hat, sollte bei der PKV eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren und 2-3 Jahre später diesen Befreiungsantrag stellen und als "Besserverdiener" endgültig in der PKV verbleiben.
Leider lässt sich hier keine allgemein gültige Empfehlung geben.
Die Entscheidung muss individuell und mit Blick auf eine unvorhersehbare Zukunft getroffen werden.
Individuelle Lösungen und Vorgehensweisen, können hier nur durch eine Beratung gefunden werden, die alle Aspekte berücksichtigt.
Du überlegst, Dich als Berufsanfänger privat zu versichern?
Ob PKV oder GKV besser passt, hängt ganz von Deiner Situation ab. Wir unterstützen Dich gerne bei der Entscheidung!
Häufige Fragen zur PKV für Berufsanfänger
Kann ich mich als Berufsanfänger über die KSK privat versichern?
Ja. Berufsanfänger können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG befreien lassen und eine private Kranken- und Pflegeversicherung wählen.
Bekomme ich von der KSK einen Zuschuss zur PKV?
Ja. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit und privat kranken- und pflegeversichert ist, kann bei der KSK einen Beitragszuschuss beantragen. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Arbeitseinkommen und den tatsächlichen Versicherungsaufwendungen.
Wie lange gelte ich bei der KSK als Berufsanfänger?
Als Berufsanfänger giltst Du grundsätzlich während der ersten drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme Deiner selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.
Kann ich nach der Berufsanfängerzeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Ja. Wer als Berufsanfänger von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit wurde, kann bis zum Ende der Berufsanfängerzeit gegenüber der KSK erklären, dass die Befreiung enden soll.
Was passiert, wenn ich danach privat versichert bleibe?
Die Befreiung als Berufsanfänger bleibt nicht unbegrenzt bestehen. Sie endet drei Jahre nach dem Ende der Berufsanfängerzeit mit Ablauf des nächstfolgenden 31. März.
Ein weiterer Verbleib in der PKV über die KSK ist möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung als Höherverdienende erfüllt sind.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für Höherverdienende?
Für eine Befreiung im Jahr 2026 müssen die Arbeitseinkommen aus der selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit der Jahre 2023 bis 2025 zusammen mehr als 209.700 € betragen haben.
Kann eine Befreiung als Höherverdienende später widerrufen werden?
Nein. Die Befreiung als Höherverdienende ist unwiderruflich. Deshalb sollte diese Entscheidung besonders sorgfältig getroffen werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Künstlersozialkasse: Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht – Berufsanfänger und Höherverdienende
Künstlersozialkasse: Versicherung bei der KSK für Studierende
§ 6 KSVG – Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Berufsanfänger
§ 7 KSVG – Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Höherverdienende
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
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