Recht

Freie Wildbahn e.V. erreicht für Opernsänger Vergleich mit Künstlersozialkasse

Detlef Husemann • 11. September 2018
Eine Frau, in eine Decke gehüllt, sitzt auf einem Sofa und hält eine Tasse in der Hand

Opernsänger & KSK: Vergleich nach drei Jahren Rechtsstreit

Fazit: Der dreijährige Streit zwischen Opernsänger Guido Jentjens und der Künstlersozialkasse endete nicht mit einem Grundsatzurteil, sondern mit einem individuellen Vergleich.


Für andere selbstständige Opernsänger ist der Fall trotzdem interessant: Eine ablehnende oder abweichende Einordnung durch die KSK muss nicht zwingend das letzte Wort sein. Entscheidend sind die konkrete Ausgestaltung der Engagements, die tatsächliche selbstständige künstlerische Tätigkeit und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung des Einzelfalls.


Im Fall von Guido Jentjens wurde schließlich eine besondere Lösung gefunden, bei der nach Prüfung des jeweiligen Vorjahres entsprechende Beitragsteile bezuschusst werden konnten.



Der Vergleich selbst lässt sich jedoch nicht automatisch auf andere Künstler übertragen.

Aktueller Stand 2026

Die wesentlichen Grundsätze des BSG-Urteils vom 14. März 2018 – B 12 KR 3/17 R gelten weiterhin.


Nach § 7 SGB IV sprechen insbesondere Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers für eine abhängige Beschäftigung.

Ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, muss anhand einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls beurteilt werden.


Besteht Unsicherheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Engagements, können Auftraggeber oder Auftragnehmer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV beantragen.

Sieg auf ganzer Linie? Nicht ganz.


Aber das Mitglied von Freie Wildbahn e.V. Guido Jentjens erfährt nun die Unterstützung der Künstlersozialkasse.


Obwohl aus Sicht des Opernsängers und seiner rechtlichen Vertretung zahlreiche Argumente für seine Position sprachen, entschied das Sozialgericht Nürnberg den Fall nicht durch ein Urteil zugunsten des Klägers.


Stattdessen schlug das Sozialgericht der Künstlersozialkasse vor, gemeinsam mit dem Opernsänger eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Streit um die KSK-Einordnung von Opernsänger Guido Jentjens

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die sozialversicherungsrechtliche Einordnung der Tätigkeit von Guido Jentjens als freier Opernsänger.


Dabei ging es insbesondere um die Frage, in welchem Umfang seine einzelnen Engagements als selbstständige künstlerische Tätigkeit anzusehen waren und wie diese Tätigkeiten im Rahmen der Künstlersozialversicherung berücksichtigt werden konnten.



Der Streit mit der Künstlersozialkasse zog sich über einen Zeitraum von rund drei Jahren.

Ausländische Sozialversicherungsträger erkennen selbstständige Tätigkeit an

Zwischenzeitlich waren auch ausländische Sozialversicherungsträger von ihrer ursprünglichen Einschätzung abgerückt.


So waren beispielsweise in Österreich zunächst Sozialversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von der ersten Probe bis zur letzten Aufführung verlangt worden.


Dabei blieb jedoch unberücksichtigt, dass Guido Jentjens zwischen einzelnen Proben und Aufführungen weitere freie Engagements an anderen Orten wahrnahm.


Der über Freie Wildbahn e.V. zustande gekommene rechtliche Beistand setzte sich mit den zuständigen Behörden auseinander.


Der Schriftwechsel führte zunächst zur Aufhebung der dort angenommenen Versicherungspflicht und im weiteren Verlauf zur Erstattung bereits gezahlter Beiträge in hoher vierstelliger Höhe.



Für die Auseinandersetzung mit der Künstlersozialkasse war dies ein wichtiges Argument zugunsten der selbstständigen Tätigkeit des Opernsängers.

Vergleich statt Grundsatzurteil

Trotzdem kam es vor dem Sozialgericht Nürnberg nicht zu einem Grundsatzurteil.

Ein solches Urteil hätte möglicherweise auch Auswirkungen auf zahlreiche vergleichbare Fälle anderer Opernsänger und Bühnenkünstler gehabt.


Stattdessen wurde eine individuelle Lösung zwischen Guido Jentjens und der Künstlersozialkasse gesucht.


Der schließlich geschlossene Vergleich stellte die Versicherungspflicht nicht pauschal für sämtliche Engagements und zukünftigen Zeiträume fest.



Vielmehr wurde eine besondere Regelung vereinbart, nach der die jeweilige Situation nachträglich geprüft und auf dieser Grundlage eine entsprechende Bezuschussung vorgenommen werden konnte.

Lösung nach drei Jahren Rechtsstreit

Auch wenn diese Lösung mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden ist, konnte nach rund drei Jahren Rechtsstreit eine Einigung mit der Künstlersozialkasse erreicht werden.

Für Guido Jentjens bedeutete dies, dass seine individuelle Situation nun im Rahmen der Künstlersozialversicherung berücksichtigt werden konnte.


Der Fall zeigt zugleich, wie schwierig die sozialversicherungsrechtliche Einordnung freier künstlerischer Tätigkeiten im Einzelfall sein kann.


Gerade bei Opernsängern können Engagements sehr unterschiedlich ausgestaltet sein: einzelne Aufführungen, längere Produktionen, Probenzeiten, Engagements an verschiedenen Häusern und Tätigkeiten im In- und Ausland können ineinandergreifen.

Deshalb ist eine pauschale Bewertung allein anhand der Berufsbezeichnung „Opernsänger“ kaum möglich.


Entscheidend ist vielmehr, wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird und welche konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen vorliegen.

Wichtig: Der Vergleich ist kein Grundsatzurteil


Guido Jentjens fasste das Ergebnis selbst wie folgt zusammen:


Auch wenn mein erreichter Vergleich kein Grundsatzurteil ist, bin ich froh, dass es in meinem individuellen Fall endlich zu einer Lösung gekommen ist. Was der von Freie Wildbahn e.V. vermittelte Anwalt dabei für mich geleistet hat, hätte ich vorher nie zu träumen gewagt. Vor dieser Leistung verneige ich mich.“

Der Vergleich gilt damit zunächst nur für diesen konkreten Einzelfall.

Andere Opernsänger oder Bühnenkünstler können daraus keinen automatischen Anspruch auf dieselbe Behandlung ableiten.


Trotzdem kann der Fall zeigen, dass sich eine genaue rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Prüfung lohnen kann, wenn die eigene Tätigkeit von der KSK anders eingeordnet wird als erwartet.



Allen Interessierten stellen wir den Vergleich des Sozialgerichts Nürnberg zwischen der Künstlersozialkasse und Opernsänger Guido Jentjens unter Schwärzung der personenbezogenen Daten als PDF zur Verfügung.

Was bedeutet der Fall für andere Opernsänger?

Für eine Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz muss eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit unter anderem selbstständig, erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.


Gerade die Frage der Selbstständigkeit kann bei Bühnen- und Opernengagements kompliziert sein.


Die KSK prüft deshalb nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern die konkreten Umstände der Tätigkeit und die vorgelegten Nachweise.


Wenn Deine Engagements sehr unterschiedlich ausgestaltet sind oder einzelne Auftraggeber Deine Tätigkeit anders behandeln als die KSK, kann eine genaue Prüfung Deiner gesamten Tätigkeit sinnvoll sein.


Eine Entscheidung in einem anderen Fall – selbst bei einem ebenfalls selbstständigen Opernsänger – lässt sich jedoch nicht automatisch auf Deine Situation übertragen.Neuer Titel

Streit über Deine KSK-Einordnung?


Wenn Deine selbstständige künstlerische Tätigkeit von der KSK anders eingeordnet wird als von Dir erwartet, kannst Du Deine individuelle Situation in einer KSK-Beratung klären.

Häufige Fragen zur KSK bei Opernsängern

  • Können selbstständige Opernsänger über die KSK versichert sein?

    Ja. Opernsänger können grundsätzlich unter das Künstlersozialversicherungsgesetz fallen, wenn sie ihre künstlerische Tätigkeit selbstständig, erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.



  • Warum gab es im Fall von Guido Jentjens Streit mit der KSK?


    Strittig war die sozialversicherungsrechtliche Einordnung seiner Tätigkeit und die Frage, wie seine verschiedenen freien Opernengagements im Rahmen der Künstlersozialversicherung berücksichtigt werden sollten.



  • Was wurde im Vergleich mit der Künstlersozialkasse vereinbart?


    Es wurde keine pauschale Versicherungspflicht für sämtliche Engagements festgestellt.


    Stattdessen wurde eine individuelle Lösung gefunden, bei der die jeweilige Situation nachträglich geprüft und auf dieser Grundlage eine Bezuschussung vorgenommen werden konnte.



  • Ist dieser Vergleich auf andere Opernsänger übertragbar?


    Nein. Ein Vergleich gilt zunächst nur für die beteiligten Parteien und den konkreten Fall.


    Er kann anderen Künstlern Hinweise geben, schafft aber keine allgemein verbindliche Regelung.



  • Muss die KSK jede Tätigkeit eines Opernsängers als selbstständig anerkennen?

    Nein. Entscheidend ist nicht allein der Beruf, sondern wie das jeweilige Engagement tatsächlich ausgestaltet ist.


    Verträge, Probenpflichten, Weisungen, organisatorische Einbindung und die konkrete Durchführung der Tätigkeit können bei der Bewertung eine Rolle spielen.









  • Was kann ich tun, wenn die KSK meine Tätigkeit anders einordnet?

    Du solltest zunächst prüfen, welche Unterlagen Deine selbstständige künstlerische Tätigkeit belegen und wie Deine Engagements tatsächlich organisiert sind.


    Bei komplexen oder strittigen Fällen kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein, bevor Du gegenüber der KSK Stellung nimmst oder weitere rechtliche Schritte einleitest.

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